Flight Search bedroht online Reiseagenturen in 2012

January 9th, 2012

Googles Flugsuche  bedroht online Reisevermittler wie Expedia oder Kayak in den USA

Der Suchmaschinen-Riese Google hat sein neues Produkt „Google Flight Search“ veröffentlicht, um in den 110 Milliarden US Dollar umfassenden Reisemarkt im Internet einzusteigen. Unterstützt durch die Technologie der ITA Software, die von Google im vergangenen Jahr erworben wurde, präsentiert das neue Produkt detaillierte Suchergebnisse zu Anfragen wie „SF to NYC“ an prominenter Position oben auf der Webseite.

Suchvorteile

Google begann im Dezember 2011 damit, die Ergebnisse der Flugsuche explizit über den Ergebnissen großer Reisevermittler wie Expedia, Orbits, Kayak, FareCompare und Priceline.com zu platzieren. Diese online Reiseagenturen (OTAs) sind nun alarmiert: Bisher sind 20-30% ihres Kundenverkehrs – und auch ihres Umsatzes – auf die klassische Google-Suche zurückzuführen. Durch die prominente Platzierung von Googles neuem Konkurrenzangebot ist davon auszugehen, dass der Kundenverkehr der Reisevermittler deutlich zugunsten von Flight Search zurückgehen wird. Die Unternehmen befürchten, dass Google seine marktbeherrschende Position ausnutzt, um die Reisevermittler aus dem Markt zu drängen. Ursprünglich hatte Google versprochen, durch sein neues Produkt den Kundenverkehr der Reisevermittler und Fluggesellschaften zu erhöhen.

Wettbewerbsuntersuchung

Sowohl in Europa als auch in den USA laufen kartellrechtliche Untersuchungen gegen Google in Zusammenhang mit der Platzierung eigener Produkte in den allgemeinen Ergebnisseiten der Suchmaschine. Einem Bericht der Financial Times zufolge untersucht die Europäische Kommission den Vorwurf, dass Google „Webseiten von Konkurrenten abwertet und gleichzeitig eigene Produkte bevorzugt“. In den USA haben im letzten Monat zwei Senatoren die amerikanische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) aufgerufen zu untersuchen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Websuche ausnutzt. In der schriftlichen Anfrage der Senatoren Herb Kohl und Mike Lee heißt es: „Eine zentrale Frage ist, ob Google seine Marktmacht nutzt um User auf seine eigenen Produkte und Angebote zu lenken und dabei seine Wettbewerber benachteiligt.“

Undurchsichtige Abstrafungen

Die Platzierung von Suchergebnissen wird auch durch das Thema der undurchsichtigen Abstrafungen („Search Penalties“) durch Google berührt, die häufig „versehentlich“ vorgenommen werden. Die Suchmaschine stellt gegenwärtig keine Erklärungen oder Einspruchsverfahren für betroffene Webseitenbetreiber zur Verfügung. Auf der Webseite „Have I been penalized..?“  - gegründet von One News Page – sind Informationen über eine Kampagne für mehr Transparenz bei Abstrafungen durch Google  verfügbar.

Von Marc Pinter-Krainer
Gründer und Geschäftsführer von „One News Page“

Grundlegende Bedenken gegenüber Googles Geschäftsmodell

December 6th, 2011

Schon seit einigen Jahren ist Google Gegenstand kartellrechtlicher Bedenken. Die Europäische Kommission und die US-amerikanischen Kartellbehörden sind, neben anderen Wettbewerbshütern, derzeit mit eingehenden Untersuchen zu Googles Geschäftspraktiken befasst. Erst letzte Woche wurde die Identität von vier weiteren Beschwerdeführern der EU-Kartellklage bekannt.

Eine der wichtigsten Aufgaben von ICOMP ist es, diese Beschwerden in einen gemeinsamen Kontext  zu setzen und Querverbindungen herzustellen. Die Auswirkungen auf einzelne Unternehmen sind hierbei relevant. Am wichtigsten sind jedoch die Auswirkungen auf die Online-Branche als Ganzes. Ein Mangel an Wettbewerb und Innovation, das Fehlen von Wahlmöglichkeiten und Nachteile für die Konsumenten sind einige der Folgen von Googles dominanter Stellung bei der Online-Suche, sowie im Bereich Suchwerbung.

In diesem Beitrag werden drei grundlegende Problemstellungen hinsichtlich Googles Stellung und Geschäftspraktiken erläutert:

  • Erstens agiert Google als Zwischenhändler in einem sogenannten „zwei- oder mehrseitigen Markt“ und kann aufgrund seiner ungewöhnlichen Größen- und Skalenvorteile, anders als typische Zwischenhändler, bestimmen, welcher Marktteilnehmer wem was zahlt.
  • Zweitens bestimmt Google in Märkten, die zunehmend auf der erfolgreichen Verwertung von Informationen basieren, wer welche Daten zu welchem Zweck nutzen kann.
  • Drittens besteht ein grundlegender Interessenkonflikt dahingehend, dass   Google mit seiner Suchmaschine die Aufsicht über die geschäftlichen Aktivitäten seiner Konkurrenten ausübt.

1. Vorteile des zweiseitigen Marktes werden durch Monopolstellung neutralisiert

Das typische Beispiel für einen zweiseitigen Markt ist die Zeitungswerbung, in dem die Werbeeinnahmen den Verkaufspreis einer Zeitung subventionieren. Je niedriger der Preis, desto mehr Leser kaufen die Zeitung, was wiederum den Wert der Werbung für die Inserenten steigert, die ihrerseits der Zeitung mehr für ihre Anzeigen bezahlen. Diese Mehreinnahmen ermöglichen der Zeitung, Inhalt und Vertrieb zu verbessern, die Verkaufszahlen zu steigern und die Ansprüche ihrer Leser zu bedienen. Die Märkte für Online-Suche und Suchwerbung funktionieren im Prinzip genauso.

Google hat dieses Modell jedoch auf den Kopf gestellt. Seine überwältigende Dominanz bei der Suche erlaubt dem Unternehmen zu bestimmen, welche Summe ein Werber dem Inhaltsanbieter zahlt. Schlimmer noch, es ermöglicht dem „Flaschenhals“ Google eine Rendite weit über dem zu erwirtschaften, was Plattformen in einem traditionellen zwei- oder mehrseitigen Markt erzielen.

Die Entstehung eines Monopols im Markt für Suche, Suchwerbung und angegliederte Bereiche hat die Beziehung zwischen Inserenten und Inhaltsanbietern in Online-Märkten grundlegend verändert. Anstatt nur eine von vielen Plattformen zu sein über die Werbetreibende und Verbraucher zusammenkommen und die alle Marktteilnehmer darin unterstützt, das gesamtwirtschaftliche Wohl durch Kostenzuschüsse zu steigern, ist Google zu einem unumgänglichen Geschäftspartner geworden, der von einer Vielzahl von Beteiligten einen maximalen Ertrag abschöpfen kann. Dabei ist es egal, ob dieses Verhalten einzelne Transaktionen im Markt fördert oder nicht. Die von Google erzielten Monopolerträge reduzieren wiederum die verfügbaren Mittel für Investitionen in Inhalte, wodurch die Verbraucher noch mehr geschädigt werden.

2. Kontrolle der Daten

Daten haben zwei grundsätzliche Funktionen in der heutigen Online-Wirtschaft: Erstens können sie mit bestehenden Produkten und Dienstleistungen gebündelt werden um ihren Nutzen zu erhöhen. Zweitens können mit ihnen neue Produkte und Dienstleistungen erschaffen werden. Ein typisches Beispiel für die erste Funktion ist die Nutzung von Daten durch Online-Verleger oder Online-Werbetreibende um die Effektivität einer Werbefläche oder einer Anzeige zu verbessern, zu personalisieren oder Feedback zu erhalten. Die Verwendungsmöglichkeiten von Datensätzen hängen hierbei nicht vom Volumen ab, sondern vom Erkenntnisgewinn über die Wirksamkeit eines einzelnen Geschäftsvorgangs. Die zweite Funktion betrifft üblicherweise Dienstleistungen, bei denen Volumen wichtig ist, z.B. bei der Erfassung von generellen Trends oder beim Suchen. Diese Dienste basieren im Wesentlichen darauf, große Mengen an Daten zu erfassen und zu verarbeiten.

Google versucht beide Arten von Dienstleistungen zu monopolisieren.

Google will Werbetreibern und Verlegern die Datensätze vorenthalten, mit denen sie ihr Angebot verbessern und damit gesteigerte Erträge erzielen können. Dieses Verhalten scheint zwei Zielsetzungen zu folgen. Google ist generell sehr zurückhaltend Daten mit Dritten zu teilen und fügt in Verträgen mit Werbetreibenden und Verlegern regelmäßig Klauseln ein, die verhindern, dass die aus ihren Geschäftsvorgängen gewonnen Daten gespeichert und genutzt werden können. Wie später noch eingehend besprochen wird, ist dies teilweise auf die von Google erkannte Bedeutung eines Monopols auf Datensätze zurückzuführen. Darüber hinaus ist Google kein unbeteiligter Beobachter: Das Unternehmen stellt die analytischen Werkzeuge zur Verfügung, mit denen man die Wirksamkeit der eigenen Werbeangebote analysieren kann. Eine größere Verfügbarkeit von Daten würde es Dritten ermöglichen, ähnliche Dienste anzubieten und vor allem die Wirksamkeit von Google als Werbemedium mit anderen Plattformen zu vergleichen und somit den Wettbewerb zu steigern.

Mit Bezug auf Dienstleistungen, bei denen große Datenmengen und Skalenerträge wichtig sind, hat Google sowohl zulässige als auch unzulässige Methoden angewandt, um einen fast uneinholbaren Vorsprung gegenüber seinen (gesetzestreuen) Mitbewerbern aufzubauen. Es bestehen zahlreiche Beispiele exklusiver Abkommen zwischen Verlegern und Google, nicht zuletzt das höchst kontroverse, wettbewerbswidrige und schließlich erfolglose Google Book Settlement, mit dem Google fast alleinigen Zugriff auf ungefähr zwanzig Millionen Veröffentlichungen gewährt wurde. Google nutzt die so generierten Daten und verhindert damit, dass Konkurrenzprodukte, die große Datenmengen benötigen würden – beispielweise Suchdienste –  sich auf dem Markt ansiedeln können.

3. Googles Doppelrolle erzeugt einen fundamentalen Interessenkonflikt

Googles Geschäftsmodell liegt ein Interessenkonflikt zugrunde, der in anderen Geschäftsbereichen untersagt ist. Dieser Konflikt entspringt Googles Doppelfunktion als Anbieter der weltweit dominanten Suchplattform, der den Zugriff von Online-Unternehmen auf diese Plattformen reguliert und gleichzeitig eine wachsende Bandbreite von gewerblichen Dienstleistungen auf diesen Plattformen selbst anbietet.

Dieser Interessenskonflikt gibt Google nicht nur die Gelegenheit, sondern auch den Anreiz seine gewerblichen Tätigkeiten durch unfaire Praktiken zu fördern, wodurch der Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher gemindert werden. Durch diese Doppelrolle kann Google sowohl Aufsicht über, als auch Einsicht in die Geschäftstätigkeiten seiner Mitbewerber nehmen auf eine Art, die in anderen Branchen niemals erlaubt wäre. So kann Google sehen, welche Innovationen seine Konkurrenten einführen, wie die Verbraucher durch ihr Such- und Klick-Verhalten darauf reagieren und seine eigenen Angebote anhand dieses unfairen Wettbewerbsvorteils entsprechend anpassen. Das Unternehmen ist in der Lage, aufstrebende Mitbewerber frühzeitig zu erkennen und diese abzuwehren, bevor sie sich etablieren können. Selbst renommierte Mitbewerber können so gestürzt werden.

4. Was heißt das in der Praxis?

Aufgrund seiner überwältigenden Dominanz im Suchmarkt und bei der Suchwerbung ist Googles Geschäftsmodell tief im Online-Ökosystem verwurzelt. Sein Einfluss auf internetbasierte Geschäftsbereiche und die Auswirkungen seiner unzulässigen Praktiken werden sich in Zukunft eher noch verschlimmern und damit den freien Wettbewerb, die Wahlfreiheit der Verbraucher und Innovationen weiter beeinträchtigen.

Um Abhilfe gegen die hier beschriebenen Probleme zu schaffen ist eine eine Mischung aus strukturellen und verhaltensbezogenen Maßnahmen erforderlich. Eine Wiederherstellung des Wettbewerbs kann nur erreicht werden, wenn man all diesen Problemen begegnet.

Dem Panda die Krallen zeigen

November 4th, 2011

Algorithmen leisten Schwerstarbeit im EDV Bereich. Wie Zellen in unserem Körper sind Algorithmen für viele lebenswichtige Funktionen hinter den Kulissen zuständig. Neben dem unermüdlichen Ausüben von Grundaufgaben, können sie auch zur differenzierten Mustererkennung eingesetzt werden, z.B. um heraus zu finden wofür wir Geld ausgeben wollen. So können die Algorithmen auf Webseiten von Reiseanbietern ermitteln, welche Orte ein Nutzer gesucht hat und maßgeschneiderte Vorschläge für Hotels, Restaurants und Mietautos anbieten. Onlineportale wie Amazon nutzen Algorithmen, um ihren Kunden Bücher oder Musik basierend auf deren Kauf- und Surfgewohnheiten vorzuschlagen.

So weit, so gut. Das Problem ist leider, dass Algorithmen von Menschen gemacht werden und damit fehlbar sind. Und wenn sie versagen, können die Folgen für Webseiten und ihre Nutzer zu einem großen Problem werden.

Einer der größten Webseitenbetreiber, der Algorithmen nutzt, ist Google. Programmiert von Google-Mitarbeitern bestimmen sie, welche Webseiten den Nutzern bei der Suche im Internet angezeigt werden. Sie kontrollieren welche Webseiten den unverzichtbaren Traffic bekommen und welche in den Tiefen der Suchmaschinenergebnisse verschwinden – effektiv versteckt vor dem Netz.

Zwei Dinge in Bezug auf Googles Algorithmen sind allgemein bekannt: Erstens,  die Algorithmen werden ständig optimiert. Google aktualisiert seinen Suchalgorithmus regelmäßig, um in einem expandierenden Netz mit Millionen neuen Seiten und Blogs pro Jahr – die meisten mit dynamischen, ständig wechselnden Inhalten – auf dem neusten Stand zu bleiben.

Zweitens, Googles berüchtigte Verschwiegenheit hinsichtlich seines Algorithmus. Google sieht in ihm einen wichtigen Teil seines geistigen Eigentums: Viele Milliarden Dollar wurden hier investiert und der Algorithmus hat maßgeblich dazu beigetragen, dass circa 80 Prozent des Weltmarktes der Internetsuche über Google stattfinden.

Googles überwältigende Dominanz bei Internetsuche hat es ermöglicht, dass das Unternehmen 2010 einen Gewinn von zehn Milliarden Dollar erwirtschaftet hat. Wir kritisieren Google nicht dafür, dass es seine Algorithmen schützt, denn sie sind ein entscheidender Teil seines geistigen Eigentums. Und wir stimmen zu, dass es harte Arbeit ist, skrupellose Webseitenbetreiber (von denen es viele gibt) davon abzuhalten das System zu umgehen und die eigenen Webseiten auf der ersten Seite der Suchergebnisse zu platzieren, während seriöse Webseiten auf Googles niedriger gelisteten Seiten abdriften.

Allerdings muss Google sich aufgrund seiner Dominanz der damit verbundenen Pflicht bewusst sein, offen, reaktiv und transparent zu Webseitenbetreibern zu sein, besonders wenn diese versehentlich eine Ranking-Strafe erfahren haben und verzweifelt den Grund dafür erfahren möchten. Leider fehlt diese Transparenz bezüglich Abstrafungen im Suchranking bei Google gänzlich. Daher ist es für Webseitbetreiber schlicht unmöglich herauszufinden wie genau sie Probleme beheben können, sollte Googles Algorithmus sie falsch bewerten.

Vor einigen Monaten wurde diese Situation deutlich. Anstatt seine Algorithmen zu optimieren, hatte Google seine Methode des Webseiten-Ranking  verändert. Diese umfangreiche Änderung wurde unter dem Namen ‚Panda‘ bekannt. Untypisch für Google war, dass das Panda Update öffentlich auf einem Blog diskutiert wurde.

Die Absicht hinter dem Panda Update sei, so Google, „… das Ranking von qualitativ schlechten Seiten zu reduzieren – Seiten mit wenig Mehrwert für den Nutzer, die Inhalte von anderen Webseiten kopieren oder die einfach nicht sehr nützlich sind.“

Es ist unangemessen zu behaupten, dass Panda nicht gut gemeint war. Allerdings verschwanden mit der Einführung von Panda viele zuvor beliebte Webseiten von den wichtigen ersten Seiten in Googles Suchergebnissen. Und da einige Webseiten eher klein waren, gibt es keine Diskussion über ihre Qualität oder Moral. Kurzum: Qualitätsseiten sind genauso wie der anvisierte Müll, massiv in den Rankings abgerutscht.

Ein gutes Beispiel ist eHow.com. Diese sehr beliebte Seite besteht aus mehr als 2 Millionen Artikeln und Videos mit Anleitungen aller Art, z.B. wie man Spaghetti kocht, sich die Haare hochsteckt oder Trainer von einem Basketballteam wird. Nach der zweiten Runde von Panda im Juni war eHows Traffic um 40 Prozent gesunken.

Und welche Chancen haben kleine Seiten zu den Giganten von Morgen heranzuwachsen, wenn sie durch Panda zur Anonymität verurteilt werden? Die Antwort ist offensichtlich: keine.

Ein offizieller Google Blog-Post forderte von den betroffenen Webseitenbetreiber auf Panda zu reagieren. Mehr als 6.000 Mal wurde hierzu geantwortet.

Die Kommentare im Forum sind vielsagend. Hier ist nur ein Beispiel:
Homeconstructionimprovement.com, eine Seite mit eigenen Inhalten, die es seit fünf Jahren gibt, sagt:

„Ich habe MASSIVE Auswirkungen bezüglich meiner Seite bemerkt und ich muss sagen, dass die Ergebnisse auf den Suchmaschinen Ergebnisseiten bestenfalls beunruhigend sind. Ich würde SEHR gerne mit jemandem von Google sprechen, um herauszufinden warum … Ich bin ein Bauexperte und Heimwerker. Ich bin ein angesehenes Mitglied des Berufstandes und ich reise auf Auftrag vieler großer Unternehmen. Also wenn es um qualitativ guten Inhalt geht, bin ich mir sehr sicher, dass ich ihn anbiete. Ich bekomme auch tausende Kommentare von Gleichgesinnten, die mir für meine Inhalte danken und sich wünschen die Seite früher gefunden zu haben.”

Das Frustrierende ist, dass Google den Webseitenbetreibern keine Hilfe anbietet oder Ihnen Ratschläge gibt, was sie tun können.

Wenn Panda wirklich ein Qualitätsfilter ist, dann stellt sich die Frage: Welche Kriterien machen eine gute Webseite aus? Wenn diese Kriterien bekannt wären, können ehrliche Seiten wenigstens sicherstellen, dass sie den Qualitätsgrenzwert einhalten. Es wäre natürlich fairer gewesen, wenn Google die Webseitenbetreiber über die Rankingkriterien von Panda vorher aufgeklärt und ihnen Zeit gegeben hätte, sich vorzubereiten und so die Kriterien zu erfüllen.

Im Moment haben Webseitenbetreiber keine Ahnung, wie sie ihre Seiteninhalte bezüglich Panda verbessern können. Diese Art von fehlender Transparenz ist der Grund warum wir unsere „Have I been penalized..?“ - Kampagne letztes Jahr gestartet haben.

Wenn eine Seite eine Abstrafung, also eine „Search Penality“  bekommt, machen es Suchmaschinen, einschließlich Google, momentan unmöglich für die Betreiber herauszufinden, welche Art von Penalty auf ihre Seite angewendet wurde und warum.

Wie das Beispiel von mangelnder Transparenz bei Panda zeigt, fordern wir von allen führenden Suchmaschinen, dass Sie uns wissen lassen, wann uns eine Strafe bevorsteht und, wenn es so ist, wie wir die Probleme schnell berichtigen können.

Wenn Suchmaschinen transparenter arbeiten, macht dies den Onlinemarkt fairer und das ist besser für alle Webseitenbetreiber und letztendlich natürlich auch für die Nutzer.

Panda ist ein erstklassiges Beispiel dafür, wie große und kleine hochqualitative Webseiten die negative Auswirkungen von Updates zur spüren bekommen. Mit dem Ergebnis, dass die Nutzer eine geringere Chance haben die Seite im Netz zu finden, die sie wirklich suchen.  Es ist nicht länger zu akzeptieren, dass Google sich  hinter seinem  „Algorithmus“ versteckt. Es ist ganz einfach viel mehr Transparenz in der Internetsuche nötig. Nicht morgen, sondern jetzt.

Dr. Marc Pinter-Krainer
Founder & CEO
OneNewsPage

 

Warum es nicht ausreicht, “googlebar” zu sein.

August 3rd, 2011

Die Antwort von ICOMP Deutschland Sprecher Christoph Waitz auf die Kritik am Meinungsartikel in der Frankfurter Rundschau.

Zunächst einmal freue ich mich die über die Reaktionen und bedanke mich für die Zuschriften. Darunter war jedoch auch Kritik, auf die ich hier gerne eingehe:

1.)    Die Konkurrenten von Google sind doch „googlebar“?

Natürlich kann man mit gezielten Suchanfragen die Konkurrenten bei Google noch finden – alles andere würde wohl auch zu einem großen Aufschrei führen. Wichtiger ist jedoch die normale Suche. Ich lade Sie ein, mit mir zusammen einige Suchergebnisse zu prüfen. Probieren Sie es selbst und tippen Sie bei Google „Bonn“ ein.

Sie  finden nur dort auf der ersten Seite noch drei „echte“ Suchergebnisse zu Bonn. Der Rest sind Google Produkte: Auf diesem Screenshot sehen Sie Verweise zu Google Maps, Google Fotos, Google Adwords und unten – für den Nutzer kaum zu erkennen – Google News.

Noch heftiger fällt das Ergebnis für Hotels Frankfurt aus:

Und wer nach Franfurt Fotos sucht erhält ebenfalls primär Google Produkte:

Google präsentiert dem Nutzer an prominenter Setller immer weniger „Suchergebnisse“, sondern immer mehr Google Produkte. Dieses Beispiel lässt sich auf zahlreiche andere Fälle übertragen. Suchen Sie einmal nach Michael Jackson. Neben Google Images werden Ihnen ausschließlich Youtube-Videos angezeigt. Seit Youtube im Jahr 2006 von der Google Gruppe übernommen wurde, tauchen die Videos immer dominanter in den Suchergebnissen auf. Oder probieren Sie es mit “Iphone 4″ – neben vielen Google Adwords steht auch der Google Preisvergleich ganz oben. Preisvergleichsseiten von Konkurrenten sind hingegen weiter unten.

Der neue Service „Google Plus“ ist in diesem Zusammenhang nur ein „weiterer Dienst“ den Google direkt in seine Suche integrierte. Wer z.B. auf Google Plus den Blogger „MSPro“ in seine Kreise aufnimmt, findet bei der Suche nach „CDU“ dieses Ergebnis in seiner Google Suchabfrage:

Solche „Social Search“ Ergebnisse aus dem Produkt GooglePlus werden direkt in die Suchergebnisse integriert. Zwar “Social Search” auch schon vorher, etwa für Twitter und Facebook, doch glauben manche, dass Verweise aus diesen Konkurrenz-Netzwerken bereits spürbar seltener werden. Möglicherweise werden sie bald ganz entfernt. Einen Vertrag mit Twitter hat Google bereits auslaufen lassen. Bereits ausgeschlossen hat Google viele Suchergebnisse aus anderen sozialen Link-Sharing Systemen, wie  delicious.com oder dem deutschen Ableger Mister Wong. Noch vor einem Jahr dominierten sie die Trefferliste für viele Millionen Suchbegriffe. Diese fremden Social Link Sharing  Dienste hat Google durch den eigenen „+1“ Button ersetzt.

Auf diese Weise ist Google auch beim Google Places vorgegangen. Google Places ist ein spezielles Google Produkt welches ebenfalls in die Suchergebnisse von Google, von Google Maps und von Google Mobil eingebunden wird. Bekannt ist Google Places für die roten Punkte und Fähnchen auf den Google Karten. Zunächst verwendete Google die Bewertungen von Restaurants, Hotels und ähnlichem zahlreiche Services wie etwa von Tripadvisor.com, Booking.com, Qype.com oder Expedia.com. Diese warf Google kürzlich jedoch aus seinen Bewertungen hinaus – über Nacht, ohne Vorankündigung. Für die betroffenen Unternehmen inzwischen eine Existenzfrage.

Kurzum: Für Unternehmen reicht es nicht aus, nur gezielt „googlebar“ zu sein, es kommt auf die Platzierung in den normalen Suchergebnissen an. Google muss seine System für Dritte öffnen und die Kunden entscheiden lassen, welche Services sie nutzen und wie sie sie gewichtigen wollen.  In diesem Zusammenhang sind die zahlreichen Beschwerden vor europäischen und amerikanischen Kartellbehörden zu sehen.

2.)    ICOMP wird durch Microsoft finanziert

ICOMP ist bereits seit drei Jahren aktiv. ICOMP wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert und von Microsoft gefördert. Die Agentur Burson-Marsteller fungiert als das Sekretariat von ICOMP. Dies ist auf unserer Internetseite deutlich formuliert und öffentlich zugänglich und wurde auch der Frankfurter Rundschau so dargestellt. Unter dem Namensartikel hat die Frankfurter Rundschau deutlich auf meine Funktion als Pressesprecher von ICOMP hingewiesen – gerade in dieser Funktion wurde er veröffentlicht. ICOMP ist keine Geheimorganisation. Wer dies behauptet, lenkt von den eigentlichen Argumenten ab.

Fazit:

In meinem Artikel wollte ich verdeutlichen, dass jedoch nicht nur Unternehmer, Selbstständige und Konzerne von Googles Marktmacht bedroht sind. Vor kurzem hat Google verkündet, dass ihre anmeldepflichtigen Services nur noch mit Realnamen zu nutzen seien. Nutzer mit Pseudonymen wurden ausgesperrt oder gar gelöscht. Auch hier nutzt Google seine Marktmacht aus, um seine Interessen durchzusetzen. Die inzwischen weltweite Kritik aus der Community hat  Google bisher weitgehend abperlen lassen.

Es wird höchste Zeit, dass sich Google mit berechtigter Kritik an seinem Geschäftsgebaren inhaltlich auseinandersetzt und nicht nur (wie bisher) die Kritiker persönlich angreift und desavouiert.

Update 17 Uhr: Es wurden noch Bilder zur Visualisierung ergänzt und kleine Änderungen am Text vorgenommen.

Google Plus: Ein Minusgeschäft für die deutsche Wirtschaft

August 2nd, 2011

Google entscheidet bereits heute wer und was gefunden wird und vor allem wer oder was nicht. Unzählige Beschwerden deutscher und europäischer Firmen vor Kartellbehörden – auch von ICOMP Mitgliedern – zeugen davon.

Christoph Waitz

Christoph Waitz

Zugang zu Wissen ist Macht. Dies ist kein neues oder gar marktwirtschaftliches Phänomen, sondern eine uralte Wahrheit. Die Ägypter zwangen jedes Schiff zur Herausgabe sämtlicher Schriftrollen und fertigten eine Kopie für die legendäre Bibliothek von Alexandria an. Auch die katholische Kirche nutzte ihr Wissens- und Wahrheitsmonopol, welches ihr aus endlosen Abschriften von Bibeln und anderen Bücher erwuchs, über 1000 Jahre für eine eindrucksvolle Machtpolitik auf dem europäischen Kontinent.

Googles Claim „alles Wissen der Welt jedem zugänglich zu machen“, führt uns hinters Licht. Das Wissen der Welt ist erstmal nur Google zugänglich. Google entscheidet, ob wir beim Stichwort „Angela Merkel“ zuerst den kritischen Wikipedia-Eintrag oder doch die schöne PR-Website der Kanzlerin sehen. Und die Suchmaschine entscheidet auch welche Preisvergleichsseite uns bei der Suche nach einem Fotoapparat zuerst angezeigt wird. Das ist relevant, weil wir bequem sind. 95 Prozent von uns begnügen sich mit den ersten drei Suchtreffern.

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ICOMP: Studie zeigt Risiken der Googlisation

June 10th, 2011

Berlin, 10. Juni 2011 – Die Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt (Initiative for a Competitive Online Marketplace – ICOMP) begrüßt die gestern vorgestellten fünf Studien des Projekts “Media Brother” der Jade Hochschule Wilhelmshaven.

ICOMP Deutschlandsprecher Christoph Waitz erklärt dazu: “Es ist gut, dass sich die Hochschule kritisch mit dem Einfluss von Suchmaschinen auf die gesellschaftliche Themensetzung auseinandersetzt. Die Studie zeigt eindrucksvoll die Risiken der Googlisation auf, die in der Selektion von Meinungen durch eine einzige Person oder durch ein einziges Unternehmen liegen.”

Zusammen mit Prof. Dr. Andreas Schelske haben die Studenten des Studiengangs Medienwirtschaft und Journalismus zwei Semester lang das Agenda-Setting von Suchmaschinen untersucht. Den gemeinsamen Schwerpunkt der Untersuchungen bildete hierbei der Suchmaschinengigant Google.

Die Studenten kamen dabei zu interessanten Ergebnissen. So stellte die “explorative Studie am Beispiel Hartz 4″ fest:

„Auch  Google Newsergebnisse waren während des Untersuchungszeitraums immer auf den vorderen Rängen der ersten Suchergebnisseite vertreten. [...] Dadurch entsteht der Verdacht, dass Google die vorderen Ränge bei Suchbegriffen, die mit einem öffentlichen Interesse und somit einer hohen Anzahl von Klicks verbunden sind, für sich einnimmt. Dies ist im Fall von Hartz 4  zutreffend.“

Die Untersuchungen zu den anderen Suchbegriffen Guido Westerwelle und Atomkraft ergaben eine Verzerrung zwischen den Google Ergebnissen und der sonstigen Berichterstattung.

Die fünf Studien wurden am 8. Juni unter www.mediabrother.de vorgestellt. Die Hochschule spielt mit dem Projektnamen auf “Big Brother” an, der Überfigur aus George Orwells Dystopie  ”1984″.

Microsoft schließt sich wachsendem Protest gegen die Dominanz von Google an

March 31st, 2011

31. März 2011

Das ICOMP-Mitglied Microsoft hat heute bekannt gegeben, sich der steigenden Zahl von Werbetreibenden, Verlagen, Autoren, Rechteinhabern sowie Verbrauchern in Europa anzuschließen, die gegenüber den europäischen Wettbewerbshütern ihre Bedenken bezüglich des Quasi-Monopols von Google bei der Internetsuche angemeldet haben.

Brad Smith, Vice President Microsoft, schrieb heute morgen in einem Blogeintrag, dass Microsoft formelle Beschwerde bei der Europäischen Union einlegen werde. Grund für diese Entscheidung seien „die wachsenden Bemühungen [Googles], andere Anbieter daran zu hindern, wettbewerbsfähige Alternativen zu entwickeln“. Google hält in Europa inzwischen einen Marktanteil von 95 % in der Internetsuche.

Die Beschwerde des Softwareriesen weitet die umfassende Untersuchung aus, die die Europäische Kommission bereits aufgenommen hat, um zu überprüfen, ob Google gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Microsoft fordert die Kommission auf, „die Praxis, Wettbewerbern den Zugriff auf Inhalte und Daten zu verwehren, die sie brauchen, um Kunden Suchergebnisse zur Verfügung zu stellen und Werbekunden anzuziehen“, zu untersuchen. Damit bezieht sich Microsoft in erster Linie auf „technische Maßnahmen“, die verhindern, dass konkurrierende Suchmaschinen und Betriebssysteme mobiler Endgeräte Google-Dienste „problemlos verwenden“ können, und die Kompatibilität zwischen Anzeigenplattformen einschränken.

Nach Einschätzung von ICOMP sind das Verhalten von Google und der Marktanteil von 95 Prozent des Unternehmens in Europa nicht nur für Microsoft ein Grund zur Besorgnis, sondern ebenso für zahlreiche Werbetreibende, Verleger und andere europäische Interessensgruppen. Die Suche ist das Eingangstor zum Internet. Bleibt dieses Tor für Wettbewerber verschlossen, kann das nur zu Lasten der Verbraucher und der Digitalen Agenda für Europa gehen.

Die Kartelluntersuchung ist deswegen von zentraler Bedeutung für die Erhaltung und Förderung des Wettbewerbs bei der Internetsuche. Die Beschwerde von Microsoft schließt sich einer langen Reihe von Beschwerden und anderen Eingaben an, die der Kommission bereits vorliegen, und wird die Europäische Kommission dabei unterstützen, nicht nur die Fakten zu erkennen, sondern auch den rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zu verstehen, in dem das Verhalten von Google zu sehen ist.

Innovation und die Entwicklung von Onlineangeboten sowie die Möglichkeit, auf diese Angebote zuzugreifen, sind elementar für die Entwicklung des Webs . Dafür zu sorgen, dass auf den relevanten Märkten echter Wettbewerb stattfindet, ist die beste Möglichkeit um sicherzustellen, dass wir auch in Zukunft die Vorteile des Internets nutzen können. Wer 95 Prozent Marktkanteil besitzt trägt eine große Verantwortung. Er hat die Aufgabe, anderen Wettbewerbern faire Chancen zu garantieren.

David Wood
Rechtsberater ICOMP

Googles Book Settlement: unfair, unangemessen und nicht zumutbar

March 24th, 2011

Nach einem bewaffneten Überfall einen kleinen Teil der Beute für gute Zwecke auszugeben macht aus dem Täter keinen guten Menschen, sondern einen bewaffneten Kriminellen.

Sehen wir uns den Fall des Google Book Settlements an: Der Widerstand von Hunderten von Gegnern aus aller Welt scheint erfolgreich gewesen zu sein. Das zuständige New Yorker Gericht wies den Vergleich diese Woche ab. Es hatte darüber zu entscheiden, ob der Vergleich fair, angemessen und ausreichend sei.

Die Geschichte des Google-Book-Vergleichs dürfte vielen bereits bekannt sein; ICOMP hat in der Vergangenheit ausführlich darüber berichtet. Kurz gesagt sollte mit dem vorgeschlagenen Vergleich, der noch der Genehmigung durch ein US-Gericht bedurfte, eine Klage gegen Google beigelegt werden: Google hatte mehr als 12 Millionen Bücher eingescannt (und für Suchzwecke verwendet), ohne vorher die Genehmigung der Rechteinhaber einzuholen – augenscheinlich ein eklatanter Verstoß gegen internationales Recht. Der rechtliche Vergleich hatte außerdem Wirkung in die Zukunft und sollte Google die alleinige Lizenz dazu erteilen, sogenannte verwaiste Bücher einzuscannen und zu verwenden. Damit hätte Google das Monopol für die kommerzielle Verwendung der Inhalte und Daten aus diesen Werken besessen.

Aus aller Welt gingen mehrere hundert Einwände und Stellungnahmen beim zuständigen Gericht in New York ein: unter anderem aus Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Spanien, Großbritannien, der Schweiz, Japan und Neuseeland, sowie von Autoren und anderen betroffenen Parteien in den USA und Kanada. Einwände kamen von europäischen Regierungen ebenso wie vom US-amerikanischen Justizministerium. Die Unterstützung für den geplanten Deal war gering.

Der vorgeschlagene Vergleich ist ein komplexes Schriftstück – bei einer öffentlichen Anhörung der Europäischen Kommission im September 2009 schienen selbst die führenden Köpfe hinter dem Settlement nicht alle Klauseln zu verstehen (oder gaben zumindest vor, sie nicht zu verstehen). Die Bedenken gegen den Vergleich waren vielfältig; im Mittelpunkt stand die Frage, wie er bestehende Begriffe und Vorstellungen sowie internationale Vereinbarungen im Bereich Urheberrecht verändern würde (etwas das er „Einzelpersonen ohne deren Zustimmung Rechte aberkennen“ würde), und welche größeren wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen die Zementierung des Suchmonopols von Google haben würde („Die Möglichkeit, Wettbewerbern die Suche in verwaisten Büchern zu verbieten, würde Googles Marktmacht im Bereich Online-Suche weiter stärken“). Ein weiterer Schwerpunkt waren erhebliche Datenschutzbedenken, wenn Google nachvollziehen könnte, welche Bücher gelesen werden („Das ist aus Datenschutzgründen wirklich bedenklich“). (Die Zitate sind der Stellungnahme des US-Gerichts entnommen.)
Das US-Gericht stimmte den europäischen und anderen Gegnern zu und entschied, dass der Vergleich weder fair, angemessen, noch zumutbar ist.

ICOMP und andere Parteien werden die Einzelheiten des Richterspruchs in den nächsten Tagen und Wochen analysieren. Trotz der relativen Länge der Stellungnahme ist der Umfang des Urteils naturgemäß begrenzt; deswegen müssen wir uns gründlich mit der Frage auseinandersetzen, welche Folgen daraus abzuleiten sind. Wir können jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt einige Schlussfolgerungen ziehen:

  1. Der Prozess war ein Verfahren vor einem US-Gericht, auf der Grundlage US-amerikanischer Gesetze und mit Fokus auf US-amerikanischen Interessen. Das ist keine Kritik – Google hat bewusst versucht, den Vergleich so aufzusetzen, dass die Zuständigkeit anderer Gerichtsstände umgangen wird. Es zeigt vielmehr, dass das Internet ein internationaler Raum ist, und das europäische Autoren und Verlage (ebenso wie die Betroffen in anderen Teilen der Welt) nicht die Möglichkeit hatten, ihre Interessen in ihren jeweiligen Heimatländern zu vertreten, sondern diese in fremder Umgebung vor einem New Yorker Gericht verteidigen mussten. Letztendlich haben sie aber ihr Ziel erreicht.
  2. Der Versuch, den Vergleich als gute Tat zu verkleiden, nämlich alte Bücher zu neuem Leben zu erwecken, wurde durchschaut. Natürlich sind alle für einen besseren Zugang zu wissenschaftlichen Büchern und Literatur. Da war es die beste Strategie, die Gegner des Settlements als Gegner der Verbreitung von Wissen darzustellen. Es gab jedoch Bedenken, ob Google die wahren Gründe für dieses Projekt offen und ehrlich angegeben hatte. Die genaue Prüfung des Vergleichs ergab, dass es hauptsächlich darum ging, dem größten Anbieter von Online-Werbung gewaltige Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, in dem Bücher „in großem Stil und auf unverfrorene Weise vervielfältig werden, ohne vorher die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen“, so das US-Gericht.
  3. Was passiert als nächstes? Google hat bereits Millionen von Büchern eingescannt und verwendet sie. Unserem Wissen nach zeigt Google keinerlei Motivation, diesen Missstand freiwillig zu korrigieren und auf die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile zu verzichten. Es ist zweifellos ein Erfolg für das Urheberrecht, den Wettbewerb und den Datenschutz, dass das US-Gericht den vorgeschlagenen Vergleich gekippt hat. Dennoch ändert das Urteil nichts an Googles De-Facto-Monopol, das auf der nicht genehmigten Verwendung des geistigen Eigentums Dritter aufbaut.

Einer der Kritiker schrieb an das US-Gericht, Google vertrete die Einstellung „Na dann verklagt uns doch.“ Wir warten darauf, dass sich diese Einstellung ändert.

David Wood
ICOMP Legal Counsel

ICOMP feiert 10. Ratsversammlung

March 18th, 2011

Diesen Monat feiert ICOMP seine 10. Ratsversammlung. Die Initiative startete im März 2008 als branchenübergreifendes Forum, das sich mit Fragestellungen des Online-Marktes beschäftigt. Mittlerweile ist ICOMP eine konsolidierte und etablierte Organisation, die regelmäßig an wichtigen Branchen-Events und Konferenzen teilnimmt. So wurden eine Reihe erfolgreicher Veranstaltungen in Brüssel, London, Spanien, Frankreich und Berlin organisiert.

Regelmäßige Ratssitzungen bringen unsere aktiven Mitglieder zusammen und bieten so die Chance, direkt auf die Agenda und Aktivitäten von ICOMP Einfluss zu nehmen, sowie wertvolle Geschäftsbeziehungen untereinander zu knüpfen und sich auszutauschen.

Im Folgenden ein kurzer Überblick über aktuelle Entwicklungen bei ICOMP.

Es konnten eine Reihe neuer Ratsmitglieder und Unterzeichner der ICOMP-Leitlinien gewonnen werden:

  • Deutschland: die Online Stadtplan- und Landkartendienste Euro-Cities AG und Hot Maps Medien GmbH
  • Frankreich: der französische Verband der Tageszeitungen (SPQN)
  • Spanien: der spanische Verband der Zeitungsherausgeber (AEDE)

Weitere neue Entwicklungen und Beschlüsse der 10. Ratsversammlung:

  • Die Bildung von drei mitgliedergeführten Arbeitsgruppen: die AG “Verbraucherfragen”, die AG “Digitale Agenda” und die AG “Online-Suche”
  • Die Veröffentlichung von zwei Schriften mit wissenschaftlichen Beiträgen von Martin Cave von der London School of Economics und Howard Williams, Professor an der Strathclyde Business School (Die Publikationen finden Sie hier).
  • Die Ernennung von Shvaun Raff, Geschäftsführerin und Mit-Begründerin der vertikalen Suchmaschine Foundem, als Sonderberaterin von ICOMP.

Unsere Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

ICOMP live bei der Suchmaschinentagung: Tag 2

January 28th, 2011

Das ICOMP Team ist auch heute in der Georg-August-Universität Göttingen bei der Tagung “Suchmaschinen zwischen Informationsfreiheit und Wissensmacht”.

Veranstalter sind die Professoren Torsten Körber und Andreas Wiebe. Es geht um die grundlegende Erörterung von Funktionsweisen und Geschäftsmodellen von Suchmaschinen. Es werden marken-, datenschutz- und medienrechtliche Aspekte erörtert und von Wissenschaftlern, Datenschutzbeauftragten und Vertretern des Unternehmens Google diskutiert.

Twitter-Hashtag ist #Suchmaschinentagung

Im Folgenden unser Liveticker von heute:

9.32 Uhr
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