Googles Vorschläge: zu spät, zu wenig?

April 25th, 2013

Wir sind froh, dass die wochenlangen Spekulationen nun vorbei sind und die Europäische Kommission nun die so genannte „market test notice“, also die Aufforderung zur Stellungnahme, veröffentlicht hat. Wir werden die von Google eingereichten Zugeständnisse prüfen und konstruktives Feedback geben. Wir begrüßen diese Möglichkeit, denn es ist aus unserer Sicht entscheidend, dass der Markttest detailliert und mit großer Sorgfalt durchgeführt wird.

Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Beschwerdeführer und andere interessierte Parteien die Möglichkeit erhalten, Googles Vorschläge zu überprüfen. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, ihre Einschätzungen darzulegen und Nachweise zu liefern, die zeigen, wie sich die Zugeständnisse in der Praxis umsetzen lassen. Google hatte bereits Zeit seine Vorschläge zu testen und zu prüfen, wie sie das Click-Verhalten der User beeinflussen. Beschwerdeführer und andere interessierte Parteien verfügen über eine breite Expertise, daher sind ihre Stellungnahmen von großer Bedeutung. Sie benötigen jedoch genug Zeit und umfassende Informationen, um die Vorschläge im Detail analysieren zu können.

Googles Vorschläge müssen

  • klare Prinzipien beinhalten, die Benachteiligungen dauerhaft verhindern,
  • Maßnahmen umfassen, die einen fairen Wettbewerb wiederherstellen sowie
  • die Durchsetzung und Einhaltung aller Regelungen sicherstellen.

Werden diese Punkte nicht gewährleistet, kann man schwerlich von einer zufriedenstellenden Lösung sprechen. Kommissar Almunia hat selbst gesagt, dass das Hauptziel der Untersuchung ist, den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, die durch Googles dominante Stellung und deren Missbrauch geschädigt wurden.

Wir werden die Inhalte der Vorschläge weiter kommentieren, sobald wir die Gelegenheit haben die Details näher zu analysieren. Es steht jedoch bereits jetzt fest, dass eine deutlichere Kennzeichnung („labelling“) nicht ausreichen wird, um die vorgebrachten Probleme im Bereich Wettbewerb zu lösen. Google sollte beim Suchranking für alle Webseiten die gleichen Regeln anwenden. Dies sollte auch die Google-eigenen vertikalen Suchdienste einschließen, die momentan innerhalb der Suchergebnisse bevorzugt werden und ganz oder sehr weit oben in den Ergebnislisten erscheinen.

Googles Vorschläge werden sich in gründlichem Markttest beweisen müssen

April 12th, 2013

Dass Google der EU-Kommission abschließende Vorschläge für Zugeständnisse im laufenden Kartellverfahren unterbreitet hat, ist eine gute Nachricht. Damit erkennt Google an, dass es sein Geschäftsgebaren dringend ändern muss, um den Wettbewerb im Online-Markt wiederherzustellen. Gleichzeitig bleiben auch nach diesem Vorschlag viele Fragezeichen. In jedem Fall müssen die Beschwerdeführer und interessierte Dritte die Gelegenheit bekommen, die Vorschläge zu prüfen und ihre Einschätzung abzugeben. Dies wird ein entscheidender Punkt im Verfahren sein.  Es ist jetzt unbedingt wichtig, dass der Markttest ernsthaft, umfassend und gründlich durchgeführt wird und nicht zur Pflichtübung gerät.

Wettbewerbskommissar Almunia braucht alle Unterstützung für sein Ziel, Wettbewerb in den durch Googles Dominanz und Machtmissbrauch de facto zerstörten Märkten wiedereinzuführen. Dabei müssen vor allem die betroffenen Parteien wie z.B. die Beschwerdeführer in jedwede finale Entscheidung mit einbezogen werden. Sie besitzen nicht zuletzt die nötige Expertise in der jeweiligen Branche, die so kaum zu finden ist.

Ein robuster Markttest ist eine einmalige Chance für wirklich wirksame und nachhaltige Abhilfemaßnahmen, die genutzt werden muss. Im Vorfeld hatten zahlreiche Beschwerdeführer die Befürchtung geäußert, dass eine Einigung mit Google unzureichend ausfallen könnte und somit die Wiederherstellung eines gesunden Wettbewerbs im Suchmaschinen- und Onlinewerbungsmarkt misslingen könnte.

Neben diesen Anforderungen müssen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung auch aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel in der mobilen Suche in den Prozess einbezogen werden. Neben den vier Problembereichen, die EU-Wettbewerbskommissar Almunia identifiziert hatte (Suchmanipulation, Content Scraping [unautorisierte Nutzung von Inhalten Dritter], Exklusivitätsklauseln in Werbeverträgen, eingeschränkte Datenmobilität), gibt es zahlreiche weitere, die ebenfalls schleunigst angegangen werden müssen.

Auch nach einem Markttest ist jedes Ergebnis, das Googles Suchmanipulationen nicht stoppt, ein Scheitern.

Außerdem besteht ICOMP darauf, dass jede Einigung als Resultat eines Markttest konkret, vollstreck- und einklagbar sein muss. Dies ist vor allem deswegen notwendig, weil Google in der Vergangenheit oftmals wenig guten Willen und Verlässlichkeit in Bezug auf informelle Zusagen gegenüber Behörden an den Tag gelegt hat.

Angesichts der beträchtlichen Zeit- und Steuerressourcen, die in dieses langwierige Verfahren geflossen sind, wird der Kommissar gut daran tun, in umfassender Transparenz die Ergebnisse des Verfahrens zu veröffentlichen sowie auch seine Einschätzung, inwiefern Google seine marktbeherrschende Dominanz im Such- und Onlinewerbungsmarkt missbraucht hat.

Datenschutz-Task Force: Länder ergreifen Maßnahmen gegen Google

April 4th, 2013

Im Fall der Datenschutzbestimmungen von Google, die gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) nun bekannt gegeben, dass sechs europäische Länder hierzu eine Task Force gebildet haben, um entsprechende Maßnahmen und Sanktionen einzuleiten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die CNIL im Auftrag der Art. 29-Datenschutzgruppe, dem obersten Gremium der europäischen Datenschutzbehörden, Untersuchungen durchgeführt und unter anderem einen umfassenden Fragebogen an Google versandt, um zu klären, inwieweit die Datenschutzerklärung die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt.

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Dabei hat sich Google wiederholt äußerst unkooperativ gezeigt und antwortete etwa nur „unvollständig oder vage“. Auf einen Brief der Datenschützer mit konkreten Problem- und Änderungsbereichen vom Oktober 2012 reagierte Google nicht. Im Februar 2013 erklärten die Datenschützer endgültig, dass Google „keine konkreten und effektiven“ Vorschläge gemacht habe, die die Ergebnisse der EU-weiten Untersuchungen aufgreifen und dass nun „mögliche repressive Maßnahmen koordiniert und noch vor dem Sommer umgesetzt“ werden sollen.

Die Mitglieder der Task Force – Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien und den Niederlanden – haben daher nun entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und -verfahren Maßnahmen eingeleitet. Deutschland wird in dem Gremium vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vertreten. Prof. Caspar hat bereits „eine Kontrolle der derzeitigen Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten“ angekündigt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Jahresbericht 2012 des Berliner Datenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix, der am 26. März veröffentlicht wurde. Dieser Bericht widmet Googles Datenschutzbestimmungen ein komplettes Kapitel und zeigt die Probleme im Einzelnen auf: die Möglichkeit zur Bildung von Nutzerprofilen, die mangelnde Information der Nutzer, welche ihrer Daten wie erhoben, verwendet und verwertet werden, die leichte De-Pseudonymisierung von Daten sowie den Mangel einer Opt-out-Möglichkeit zur Verarbeitung der eigenen Daten. Dies widerspricht klar europäischem Datenschutzrecht.

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Auch ICOMP – Die Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt wird weiterhin mit seinen Mitgliedern sowie mit anderen betroffenen Akteuren und den Medien in ganz Europa einen Dialog über Online-Datenschutz führen. Die Initiative erwartet, dass Google die Untersuchungen endlich ernst nimmt und mit den Mitgliedern der Task Force kooperiert – für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Hierzu ICOMP Director Auke Haagsma: „Als ICOMP Director habe ich mit Rechtsexperten, Vertretern von Regulierungsbehörden und Medien sowie anderen betroffenen Organisationen persönliche Gespräche darüber geführt, wie man eine ausgewogene Lösung beim Datenschutz vor allem im Internet erreichen kann. Ein Punkt kam in all diesen Gesprächen auf: die Menschen wollen, dass Unternehmen, denen sie sensible persönliche Daten anvertrauen, diese Daten mit größter Sorgfalt behandeln und zu jeder Zeit den Schutz der Daten gewährleisten. Googles Einstellung gegenüber dem europäischen Datenschutzrecht stehen im deutlichen Widerspruch zu dieser absolut nachvollziehbaren Erwartung.

Der vor kurzem veröffentlichte Datenschutzbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestätigt diese Sichtweise ebenfalls: Die Kombination personenbezogener Daten und die daraus resultierende produktübergreifende Profilbildung führen zu neuen Risiken für die Privatsphäre der Verbraucher in einem bislang unbekannten Ausmaß. Hier muss Google zwingend Verbesserungen vornehmen, damit die persönlichen Daten der Verbraucher geschützt bleiben.

Leider hat Google bislang solche Verbesserungen abgelehnt. Die Privatsphäre der Nutzer der verschiedenen Google-Dienste ist gefährdet. Dies hat sechs europäische Datenschutzbehörden, auch aus Deutschland, dazu gebracht, Sanktionen vorzubereiten, die Google letzten Endes dazu bringen sollen die Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten.  ICOMP bedauert, dass Google ohne solche Maßnahmen offenbar nicht bereit ist die Rechte der Europäische Bürger zu respektieren.“

Von essential facilities und gesperrten Autobahnabfahrten: ICOMP diskutiert über fairen Wettbewerb für Inhalte im Netz

March 19th, 2013

Welche Regeln müssen gelten, um einen fairen Wettbewerb im Netz zu etablieren? Wer soll diese Regeln setzen? Und welche Lehren hat die Content-Industrie bereits gezogen, um sich auf den Wettbewerb der kommenden Jahre einzustellen? Diese Fragen erörterte ICOMP am 5. März auf seiner Diskussionsveranstaltung „Biete Inhalte – Suche fairen Wettbewerb: Welche Regeln für den Online-Markt?“ zusammen mit seinen Gästen in der Berliner Freiheit.

Das Panel in der Berliner Freiheit | Prof. Dr. Boris Paal, Dr. Christoph Fiedler, Jeannine Michaelsen, Conrad Albert (v.l.n.r.)

 

Eindringlich beschrieb Conrad Albert, Vorstand für Legal, Distribution und Regulatory Affairs bei der ProSiebenSat.1 Media AG, in seiner Keynote, welche weitreichenden Umwälzungen sich durch den digitalen Wandel für Medienunternehmen, Print- und Foto-Journalismus ergeben. Wenn eine Suchmaschine als wichtigster Gatekeeper quasi markbeherrschend beim Zugang, bei der Suche, bei Geschäftsmodellen und bei der öffentlichen Meinungsbildung ist, dann bedroht das die Freiheit im und durch das Internet. Und bedroht damit die Grundlagen für Kreativität und Kreativwirtschaft. Albert sagte: „Wir sind ja nun wirklich kein kleiner Player – und standen trotzdem vor dem Problem, dass Google teilweise schlichtweg die Autobahnausfahrt zu unseren Produkten zugemacht hat.“

Wettbewerb ist das A und O für Freiheit und Kreativität im Internet

Lord Alan Watson | Chairman of the ICOMP Council

ICOMPs Chairman Lord Watson, selbst jahrelang als Autor und TV- und Hörfunkjournalist u.a. bei der BBC tätig, weiß wovon er spricht, wenn er kritisiert: „Die heutige Situation ist dadurch geprägt, dass das immer stärker vorherrschende Geschäftsmodell es Marktteilnehmern – insbesondere aber Google – erlaubt, einen enormen finanziellen Gewinn durch die Nutzung von Inhalten, zu erzielen – die sie wohlgemerkt gar nicht selbst geschaffen haben.“

Ähnliche Erfahrungen hat Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), gemacht. Fiedler weiß, dass Google darüber entscheidet, was im Internet gefunden wird und was nicht – auch zum Beispiel darüber, welche Leitartikel gefunden werden und welche nicht. Googles aggressives Lobbying hat gezeigt, dass es die Filter Bubble im Internet bereits gibt und man die damit einhergehende Verengung der Medienlandschaft sehr ernst nehmen sollte.

Kartellrecht: nicht sexy, aber wirksam

Was also tun? Juraprofessor Prof. Dr. Boris Paal, Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, sprach von Konditionenmissbrauch, essential facility, vertikaler Integrierung. ZDF-Moderatorin und WM-Twitter-Expertin Jeannine Michaelsen konnte als Moderatorin der Diskussionsrunde das Juristendeutsch jedoch für alle im Saal verständlich übersetzen: Zunächst einmal ist Google ein normales gewinnorientiertes Unternehmen. Mit einem Marktanteil von 96% bei der Onlinesuche ist es allerdings deutlich marktbeherrschend. Wenn dann diese Stellung dazu genutzt wird, die eigenen Geschäftsbereiche immer weiter auszubauen – Nachrichten, Wetter, Karten, Reise, Hotel und eben Videoangebote und Fotosuche – liegt wettbewerbswidriges Verhalten vor und dies bedroht die Existenz von unzähligen Wettbewerbern.

Doch es gibt eine Lösung: Mit den vereinten Kräften des deutschen und europäischen Kartellrechts kann man dem Problem der Entkopplung von Such-Infrastruktur und -Inhalten beikommen. Wichtige Baustellen sind außerdem Medienkonzentrationsrecht, Datenschutz, Jugendschutz und Werbe-Beschränkungen, darüber sind sich Paal, Fiedler und Albert einig.

Eugene Mopsik | Executive Director, American Society of Media Photographers

Während also auf dem Podium „die großen Player“ saßen, wurde in der anschließenden Diskussion mit dem Publikum deutlich, dass sich das Problem auf vielen Ebenen fortsetzt. Eugene Mopsik vom amerikanischen Fotografen-Verband ASMP kennt die Sorgen des kleinen Fotografen, der in seinem Blog Alltagsgeschichten mit Schwarz-Weiß-Aufnahmen erzählt und seinen Lebensunterhalt durch die geschalteten Werbeanzeigen mit jedem einzelnen Besucher auf seiner Seite verdient. Wenn Google nun mit der neuen Bildersuche und der sogenannten Vorschau de facto den Traffic zu den Seiten der Kreativen abfängt, wird der Kreativität der Saft abgedreht.

Fazit: Die Politik ist gefordert. Sowohl Berlin als auch Brüssel müssen sicherstellen, dass der freie Wettbewerb im Online-Markt gewahrt bleibt, das geistige Eigentum von Urhebern geschützt wird und die Daten und Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzer nicht zum handelbaren Gut wird.

Weitere Bilder von der Veranstaltung

Google-Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission: Einigung möglich, wirksame Maßnahmen nötig

March 11th, 2013

Google hat im Verfahren der EU-Kommission wegen seiner möglicherweise wettbewerbswidrigen Praktiken Vorschläge eingereicht, wie die Probleme, die aus dem 90%igen Marktanteil und der Dominanz des Internetriesen in den Märkten für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung entstehen, angegangen werden können. Dass Google so anerkannt hat, dass Veränderungen nötig sind, ist eine gute Nachricht für ICOMP und seine Mitglieder aus allen Bereichen des Online-Marktes. Damit hat Google einen ersten Schritt zu einer praktikablen Einigung gemacht, die einen gesunden Wettbewerb im Online-Markt wiederherstellt. Wir begrüßen diese Entwicklung.

Während der kommenden Markttest- und Umsetzungsphasen wird ICOMP gerne mit allen Parteien zusammenarbeiten. Gemeinsam muss sichergestellt werden, dass der neu gewonnene Schwung, der nun durch Googles Vorschläge in die Debatte gekommen ist, nicht wieder verloren geht. Die Untersuchung der Europäischen Kommission muss – mit Unterstützung von Google – zu einer tragfähigen Einigung führen, die Kreativität, Investitionen und Wachstum im Online-Markt fördert. Dieses Ziel kann nur durch das verbindliche Festlegen von konkreten Mindestverpflichtungen in der Einigung erreicht werden.

EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat bereits öffentlich gesagt, dass er von einer Dominanz Googles ausgeht: „[Es ist] meine Überzeugung, dass sie Traffic zu ihren eigenen Diensten umleiten“ (Quelle: Financial Times 10.01.2013). Darüber hinaus hat er wiederholt ausgeführt, dass seine Untersuchung nicht nur wettbewerbsfeindlichem Verhalten einen Riegel vorschieben, sondern aktiv und schnell den Wettbewerb im Online-Markt wiederherstellen soll.

Konkret hatte Almunia im Mai 2012 im Hinblick auf das Vorgehen und Verhalten von Google vier Problembereiche genannt. Vor diesem Hintergrund ist ICOMP der Ansicht, dass eine ausgewogene Einigung in jedem Fall die folgenden zentralen Aspekte enthalten muss, um den Wettbewerb wirksam und nachhaltig wiederherzustellen:

Manipulation von Suchergebnissen

Almunia sagt dazu: „Google stellt Links zu seinen eigenen vertikalen Suchangeboten anders dar als die Links von Wettbewerbern. Wir befürchten, dass das zu einer Bevorzugung gegenüber Angeboten von Wettbewerbern führen kann, die dadurch geschädigt werden können.“

Im Interesse eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markts fordern wir, dass Google:

  • eine Strategie umsetzt, bei der faire und unvoreingenommene Kriterien angewendet werden, wenn es um die Platzierung und Darstellung aller Suchergebnisse geht – einschließlich Links auf und Inhalte von Google-Produkten und -Diensten. Damit wäre es Google untersagt, Konkurrenten auf hintere Plätze zu verweisen beziehungsweise seine eigenen Produkte bei der Platzierung und Darstellung aller Suchergebnisse zu bevorzugen. Dies schließt ausdrücklich sowohl gesponsorte als auch natürliche Suchergebnisse ein.
  • sich verpflichtet, die vertikalen Suchangebote von Wettbewerbern nicht willkürlich mit einem sogenannten Search Penalty abzustrafen. Das bedeutet, dass Google bei Zurückstufungen im Ergebnisranking transparent machen muss, warum ein Treffer auf einen niedrigeren Rang verwiesen wird. Außerdem muss es eine einfache und unkomplizierte Beschwerdemöglichkeit geben. Bei Bedarf muss schnell Abhilfe möglich sein.
  • seine Praxis der Verbrauchertäuschung bei der Platzierung oder Darstellung von Suchergebnissen umgehend zu unterbinden.

Content Scraping

Content Scraping ist die unautorisierte Nutzung von Inhalten Dritter. Dabei wird der Inhalt von Webseiten ohne Erlaubnis und Kenntnis ihrer Betreiber automatisiert durchkämmt und Inhalte zum Zweck der Weiterverarbeitung ausgelesen.

Almunia sagt dazu: „[Durch das unautorisierte Nutzen von Inhalten Dritter] bemächtigt Google sich der Gewinne aus den Investitionen seiner Wettbewerber. Wir haben die Sorge, dass dadurch für die Konkurrenten Anreize entfallen in Original-Content zu investieren.“

Im Interesse eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markts fordern wir, dass Google:

  • aufhört, mit seiner marktbeherrschenden Stellung in der Onlinesuche andere Seiten de facto dazu zu zwingen, ihre Inhalte für Google-Produkte zur Verfügung zu stellen.
  • zusichert, Inhalte weder ohne ausdrückliche Erlaubnis zu nutzen noch ein Verbot durch andere Methoden zu umgehen.
  • sich mit den Rechteinhabern in Verbindung setzt, um sie für die unautorisierte Nutzung ihrer Inhalte nachträglich zu entschädigen.

Exklusive Vereinbarungen

Almunia sagt dazu: „[Googles Absprachen] führen zu de facto exklusiven Vereinbarungen, indem sie [von Dritten] verlangen, den gesamten oder den Großteil ihres Bedarfs an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken. Dadurch werden konkurrierende Anbieter von Vermittlungsdiensten für Suchmaschinenwerbung vom Markt ausgeschlossen.“

Im Interesse eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markts fordern wir, dass Google:

  • sich dazu verpflichtet, bei Werbeverträgen in der Onlinesuche keine Exklusivitätsklauseln über seine eigenen Such- oder verwandten Dienste einzubauen. Dieses Verbot sollte sich auf alle Plattformen für Suchmaschinenwerbung erstrecken (Desktop und Mobil).
  • Daten lizenziert, die es im Rahmen dieser exklusiven Vereinbarungen erhalten hat oder in Zukunft erhalten wird.

Interoperabilitätsbeschränkungen

Almunia sagt dazu: „[Googles Beschränkungen] halten [Software-Entwickler] davon ab, Tools anzubieten, die die nahtlose Übertragung von Suchanzeigenkampagnen zwischen AdWords und anderen Plattformen für Suchmaschinenwerbung ermöglichen.“

Um einen funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markt zu erhalten fordern wir, dass Google:

  • die vollständige Interoperabilität und Übertragbarkeit von Anzeigenkampagnen zwischen AdWords und den Online-Werbeplattformen der Wettbewerber ermöglicht.
  • offene und dokumentierte Programmierschnittstellen (APIs) für AdWords und alle vergleichbaren Tools einführt, damit Software-Lieferanten Instrumente für den einfachen plattformübergreifenden Transfer von Anzeigenkampagnen für Suchmaschinen entwickeln können.
  • sich dazu verpflichtet, unabhängige Anbieter von Such-Services nicht zu diskriminieren und seine eigenen Produkte und Dienste im Bereich Werbung nicht zu bevorzugen.
  • für die Umsetzung dieser Ziele Verpflichtungserklärungen eingeht, die im Gegensatz zu der der US Federal Trade Commission weltweit wirksam werden.

ICOMP begrüßt, dass Google Vorschläge zur Beseitigung seiner wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen unterbreitet hat. ICOMP unterstützt auch weiterhin das Ziel der EU-Kommission, eine Einigung zu erzielen, denn dies wäre der schnellste Weg, einen echten, gleichberechtigten Wettbewerb und somit optimale Bedingungen für die europäischen Unternehmen und Verbraucher herzustellen.

Bei alledem geht es nicht um kurzfristige Gewinne oder politische Siege – immerhin sind hier die realen Existenzen von 22 Beschwerdeführern bedroht und unzählige Verbraucher und Unternehmen betroffen. Deswegen muss es um verpflichtende, wirksame Gegenmaßnahmen gehen, die den Schaden wieder gut machen, denn Googles Verhalten hatte nachweisbar gravierende Auswirkungen. Die Vorschläge, die Google jetzt eingereicht hat, sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer wirksamen Entschädigung. ICOMP ist gerne bereit, gemeinsam mit allen Beteiligten daran zu arbeiten, dass diese Gelegenheit nicht vertan wird.

Mit freundlichen Grüßen

ICOMP-Sekretariat

ICOMP – Was ist für eine erfolgreiche Einigung notwendig?

February 1st, 2013

„Damit die Einigung erfolgreich sein kann, müssen konkrete Maßnahmen benannt werden, die den Wettbewerb wiederherstellen und für alle Akteure faire und gleichberechtigte Spielregeln schaffen.“

„Jegliche Einigung muss unbedingt beinhalten, dass Google über einen dominierenden Marktanteil verfügt und europäischen Unternehmen durch wettbewerbswidriges Verhalten Schaden zugefügt hat.“

David Wood, ICOMP Legal Counsel

ICOMP begrüßt, dass Google endlich Maßnahmen vorgeschlagen hat, um seinen dominierenden Marktanteil von über 90% auf dem Suchmaschinen- und Werbemarkt in Europa zu thematisieren. Trotzdem stellen wir fest, dass dies nur der erste Schritt sein kann: Angesichts Googles bisheriger Haltung zu sowohl freiwilligen als auch verpflichtenden Maßnahmen muss sicherstellt werden, dass Googles Vorschläge wirklich effektiv und auch transparent sind und ihre Einhaltung gewährleistet wird.

Mehr als 20 Organisationen und Unternehmen aus allen Bereichen der Online-Wirtschaft haben formell Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht. ICOMP und einige Mitglieder der Initiative gehören zur Gruppe der formalen Beschwerdeführer. Alle Beteiligten freuen sich darauf, der EU-Kommission bei der Beurteilung von Googles vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen zur Seite zu stehen, sobald diese veröffentlicht werden. Damit eine Einigung auf Basis von Googles Vorschlägen tatsächlich als Erfolg gewertet werden kann, müssen jedoch einige entscheidende Kriterien erfüllt werden.

Bereits im Mai 2012 umriss Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vier zentrale Problembereiche in Googles Geschäftsgebaren. Diese Bereiche muss Google unbedingt ausführlich und vollständig mit seinen Vorschlägen adressieren und letztere vor allem auch durch transparente und verlässlich umsetzbare Maßnahmen untermauern.

Darüber hinaus hat Wettbewerbskommissar Almunia bereits öffentlich geäußert, dass er von einer Dominanz Googles ausgeht und dass es „meine Überzeugung ist, dass sie Traffic zu ihren eigenen Diensten umleiten“ (Quelle: Financial Times 10.01.2013). In einer möglichen Einigung muss Google demnach den Vorwurf der Dominanz akzeptieren und anerkennen, dass sein dominantes und wettbewerbswidriges Geschäftsverhalten andere europäische Unternehmen geschädigt hat.

Almunia hat ebenfalls bei mehreren Gelegenheiten angemerkt, dass nicht nur das Unterbinden wettbewerbswidrigen Verhaltens sondern die schnellstmögliche Wiederherstellung eines effektiven Wettbewerbs sein wichtigstes Ziel ist. Eine Einigung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn konkrete Maßnahmen den Wettbewerb wiederherstellen und anderen Unternehmen ermöglichen, in den zentralen Bereichen Suche und Suchmaschinenwerbung mit Google unter fairen und gleichberechtigten Bedingungen zu konkurrieren.

Dieser Punkt ist entscheidend, nicht nur um den derzeitigen widerrechtlichen Praktiken zu begegnen, sondern um ebenfalls sicherzustellen, dass Google keinen Profit aus bisherigem illegalem Verhalten schlägt.

US Kartelluntersuchung: „Zutiefst enttäuschende“ Entscheidung

January 4th, 2013

ICOMP ist zutiefst enttäuscht von der heutigen Entscheidung der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) in ihrer Kartelluntersuchung gegen Google. Die Einigung zu Googles „standards-essential“ Patenten fällt dabei sogar noch hinter das bisher geltende amerikanische Recht zurück. Google nutzt diese Patente, um konkurrierende Produkte zu blockieren. Es ist jedoch nicht absehbar, ob der Beschluss Google in der Zukunft davon abhalten wird, mithilfe der Patente den Wettbewerb zu unterdrücken und damit die Preise für Verbraucher zu erhöhen.

Noch entmutigender ist ein anderer Aspekt der Einigung: Die FTC hat es nicht geschafft, Googles Manipulation der Suchergebnisse anzugehen. Auch für andere Bereiche der Online-Suche, in denen Google seine Marktdominanz ausnutzt, wurden keine formalen Maßnahmen erlassen. Durch die Bereitschaft der FTC, Googles freiwillige Zusagen zu akzeptieren, hat das Unternehmen in der Auseinandersetzung nicht mal ein blaues Auge davongetragen. Die Versprechungen werden sich wohl als wenig effektives Mittel erweisen, um Google davon abzuhalten die eigene Dominanz auf dem Suchmaschinenmarkt (93 Prozent in Europa und 90 Prozent weltweit) dazu zu nutzen sowohl Nutzern als auch den Wettbewerbern zu schaden.

Angesichts dieser Entwicklungen ist es wichtiger denn je, dass die Europäische Kommission, ihre eigenen Ermittlungen gegen Google konsequent fortführt und Maßnahmen anordnet, die die Manipulation  von Suchergebnissen durch Google wirksam unterbinden und so den Wettbewerb auf dem Markt der Online-Suche wiederherstellen. Denn Google ist in Europa wesentlich dominanter als in den USA, mit Marktanteilen von über 93%. Die FTC und die Europäische Kommission arbeiten unter sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktrealitäten. EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat bereits klargestellt, dass er von Google verbindliche Zusagen von Google erwartet, die auch die Bevorzugung eigener Dienste bei der Online-Suche betreffen.  Diese sollen im sogenannten „Artikel-9-Verfahren“ durchgesetzt werden. Derartige Verpflichtungen versprechen durchaus wirksamer und durchsetzbarer zu sein, als die „freiwilligen Selbstverpflichtungen“, die seitens der FTC akzeptiert werden.

Die Bemühungen der Europäischen Kommission in den kommenden Wochen sind von besonders großer Bedeutung, da sie darüber entscheiden, ob Europa in Zukunft über ein wirklich offenes und wettbewerbsfähiges Internet verfügen wird. Die ICOMP-Mitglieder unterstützen jegliche Bemühungen, den Wettbewerb auf dem Suchmaschinenmarkt wiederherzustellen und sind bereit, einen Beitrag zu möglichen Gegenmaßnahmen zu leisten.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: Europäische Kommission verhandelt weiter mit Google

December 19th, 2012

ICOMP hat zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission weiter mit Google über eine mögliche Beilegung der Untersuchung verhandelt. Basis für diese Beilegung bilden Zugeständnisse durch den Suchmaschinenkonzern. EU-Wettbewerbskommissar Almunia geht laut einer offiziellen Pressemitteilung vom 18. Dezember 2012 davon aus, das Google im Januar 2013 verbindliche Vorschläge dazu machen wird.

Diese Entwicklung markiert eine weitere Stufe innerhalb der umfangreichen Untersuchung gegen Google, die sich mit möglichen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht durch den Suchmaschinenkonzern befasst.

ICOMPs Mitglieder begrüßen das konsequente Vorgehen der Kommission, das verbindliche Verpflichtungen seitens Google, sowie Markttests von potentiellen Lösungsvorschlägen vorsieht.  Trotzdem müssen etwaige Maßnahmen die Durchsetzungskraft haben, den Wettbewerb bei der Online-Suche und in daran angegliederten Märkten schnell und dauerhaft wiederherzustellen.

Wir begrüßen Googles Bereitschaft sich weiterhin an den Verhandlungen zu beteiligen, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass zeitnah eine Lösung gefunden werden muss um Googles wettbewerbsfeindliches Verhalten zu unterbinden. Weitere Verzögerungen der Verhandlungen dürfen nicht zu einer zulässigen Strategie werden, um eine Auseinandersetzung mit den kritischen Punkten zu vermeiden.

Mittlerweile haben 19 Akteure Kartellbeschwerde gegen Google erhoben. Die Beschwerdeführer kommen aus unterschiedlichen Branchen, u.a. sind darunter der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger (BDVZ), die vertikalen Suchmaschinen Ciao, eJustice.fr, Foundem und Twenga, sowie Microsoft und der deutsche Online-Kartenanbieter Hot Maps. Jeder einzelne von ihnen hat das Recht, dass seine Anliegen thematisiert werden und eine wirksame, nachhaltige Lösung gefunden wird, um die Probleme dauerhaft zu beheben. Unkonkrete und oberflächliche Zugeständnisse seitens Google werden die Betroffenen daher nicht überzeugen.

Kommentar von David Wood, ICOMP Legal Counsel:

“Generell ist es zu begrüßen, dass die Verhandlungen weitergehen. Diese Entwicklung zeigt, dass Google seine mächtige Position bei der Online-Suche ausgenutzt hat und die Beschwerden anerkannt werden.

Seit mehreren Jahren weisen wir bereits darauf hin, dass Googles Geschäftsgebaren europäisches Wettbewerbsrecht verletzt. Das Verhalten des Suchmaschinenkonzerns hat zahlreichen Unternehmen im Online-Markt geschadet und damit Wettbewerb und Innovationen verhindert. Die Leidtragenden sind Verbraucher und die europäische Wirtschaft.

Eine Einigung zwischen Google und der Kommission muss verschiedene Elemente beinhalten. Zunächst müssen alle vier Problembereiche darin behandelt werden, die von Kommissar Almunia im Mai identifiziert wurden. Außerdem bedarf es konkreter Maßnahmen, um den Wettbewerb schnell wieder herzustellen und zu verhindern, dass europäische Unternehmen und Verbraucher erneut zu Schaden kommen.

Google hat bereits mehrfach regulative Vorschriften ignoriert. Aus diesem Grund muss dafür gesorgt werden, dass verlässliche Kontrollwerkzeuge geschaffen werden. Unternehmen und Verbraucher benötigen sie, um auf eventuelle erneute Verstöße hinweisen zu können, damit die Kommission diese schnell und effektiv beheben kann. Wir vertrauen darauf, dass all diese Elemente im Maßnahmenpaket enthalten sein werden und so eine wirksame Einigung erzielt wird.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist davon auszugehen, dass Google seinen Marktanteil von 93% bei der Online-Suche weiter nutzen wird  um Wettbewerber zu benachteiligen, Innovationen zu verhindern und die Wahlfreiheit der Nutzer einzuschränken.

Internationale Regulierungsbehörden, die aktuell das Verhalten von Google untersuchen, werden die Verhandlungen beobachten und eine abschließende Einigung sorgfältig überprüfen. Sie haben großes Interesse daran, dass die von der EU-Kommission festgelegten Maßnahmen auch in ihrem Online-Markt den gesunden Wettbewerb sichern.”

Double Serving: Wenn es um Werbeeinnahmen geht, nimmt Google die eigenen Richtlinien nicht immer so genau

December 6th, 2012

Google beschreibt sich selbst als Anbieter einer neutralen technischen Infrastruktur und verweist dabei gerne auf seine Richtlinien zur AdWords-Werbung. Neben selbstverständlichen Punkten zum respektvollen Miteinander ist dort auch das Verbot des sogenannten Double Serving festgeschrieben. Sogenannte AdWords können online ersteigert werden, um ganz oben unter den „gesponserten“ Suchergebnissen zu landen und so die Reichweite der eigenen Webseite zu erhöhen. Auf die einzelnen AdWords darf ein Unternehmen laut Googles eigenen Richtlinien eigentlich immer nur einmal bieten:

„Zur Wahrung des Nutzens und der Vielfalt der Anzeigen, die auf Google geschaltet werden, ist es Werbetreibenden im Allgemeinen nicht erlaubt, Anzeigen für dasselbe oder ähnliche Unternehmen über mehrere Konten zu schalten, die durch dieselben oder ähnliche Keywords ausgelöst werden. Diese Richtlinien, die als „Double Serving“ bezeichnet werden, verhindern, dass mehrere Anzeigen desselben Unternehmens oder von Unternehmen mit gemeinsamer Eigentümerschaft auf derselben Suchergebnisseite geschaltet werden.“

De facto aber versuchen einige Unternehmen, ihre Angebote so zu tarnen, dass sie letztendlich doch mehrfach unter den ersten Plätzen auftauchen – ein klarer Fall von Double Serving.

Die vordersten Plätze der Suchergebnisse dienen als Werbefläche und orientieren sich nicht (nur) – wie von Google immer wieder betont – an der Relevanz für den User.

Das Bemerkenswerte dabei ist: Wer gegen Richtlinien verstößt, soll eigentlich im Google-Suchranking herabgestuft werden, im Zweifelsfall kann das AdWords-Konto gänzlich gelöscht werden. Allerdings scheint man bei der Anwendung der Richtlinien gegenüber einigen Werbekunden weniger streng zu sein, wie eine kürzlich erschienene Titelgeschichte des SPIEGELS (43/2012) zu Googles Wettbewerbsverhalten aufzeigt:

„[D]er Vorstandsvorsitzende des Reiseunternehmens L’Tur, Markus Orth, […] ärgert sich darüber, dass Google im Fall von Großkunden bei Regelverstößen schon mal zuschaue. So landeten Nutzer, die den besonders begehrten Suchbegriff „Urlaub“ eingaben, auch am Freitagabend vergangener Woche noch auf einer Trefferliste, die im Anzeigenbereich gleich drei Plattformen aus dem Einflussbereich des Leipziger Anbieters Unister auflistete, etwa ab-in-den-urlaub.de und travel24.com. Nach den AdWords-Regeln darf ein Unternehmen eigentlich nur einmal auf ein Stichwort bieten; ein sogenanntes Double-Serving ist verboten. „Es ist erstaunlich, dass Google das Mehrfachbieten auf Suchbegriffe in diesem Fall offenbar duldet“, sagt Orth, zumal das für den Markt gravierende Folgen hat: „Die selbsternannten Internetpioniere der Branche monopolisieren so Suchbegriffe wie ‚Urlaub‘, ‚Ferien‘ und ‚Lastminute‘ und treiben so für alle anderen die Kosten nach oben.“ Nur Google selbst „verdient ja gut daran“.“

Auch ICOMP-Mitglied VIR, der Verband Internet Reisevertrieb e.V., hat die Problematik bereits mehrfach intern diskutiert. Um eine Lösung zu finden, kontaktierte der VIR Google und dokumentierte beispielhaft einen Fall von Double Serving mit Screenshots. Googles Antwort: man verstehe nicht, wo das Problem liege. Auch auf ein Gesprächsangebot seitens des VIR ging der Suchmaschinenkonzern bisher nicht ein.

Für die Nutzer ist der komplexe und techniklastige Sachverhalt unübersichtlich. Das führt dazu, dass viele Nutzer selbst kaum überblicken können, wie ihre Suchergebnisse tatsächlich zustanden kommen. Mit einem Marktanteil von 95% hat Google quasi ein Monopol bei der Online-Suche in Deutschland. Daher ist es umso verwerflicher, dass das Unternehmen offensichtlich die Qualität der Suchergebnisse zugunsten von Werbeeinnahmen hintanstellt.

Im Zweifelsfall ziehen am Ende die Verbraucher den Kürzeren, wenn auf den vorderen Plätzen der Suchergebnisse nur die Anbieter mit dem größten Budget für die geschickteste Suchmaschinenoptimierung landen. Das kann weder im Interesse der Internetnutzer noch in dem von Google sein.

ProSiebenSat.1 wird Mitglied bei ICOMP: Einsatz für gleiche Rahmenbedingungen und faire Regeln im Online-Markt

September 26th, 2012

ProSiebenSat.1 teilt nun offiziell als ICOMP-Mitglied die Ziele der Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt. Das Medienunternehmen fordert bei Fragen der Medienregulierung und des Medienkonzentrationsrechts, Anbieter digitaler sowie audio-visueller Inhalte gleich zu behandeln und gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Forderung unterstützt auch ICOMP.

Derzeit stellen sich deutsche und europäische Unternehmen aus der Medien-, Kreativ- und Internet-Wirtschaft dem Wettbewerb mit internationalen, marktbeherrschenden Konzernen, die aufgrund von Standorten in den USA häufig nicht verpflichtet sind, sich an europäische Regelungen zu halten.

ICOMP-Ziele wesentlich für digitale Wirtschaft

„Die Medienregulierung sollte die Marktentwicklung im Auge behalten. Wenn marktmächtige Plattformen und Infrastrukturbetreiber beispielsweise den Zugang zu Rundfunkangeboten beeinflussen, muss eingegriffen werden“, fordert Conrad Albert, Vorstand Legal, Distribution & Regulatory Affairs. Aus diesem Grund erachtet das Unternehmen die Ziele von ICOMP als wesentlich für die digitale Wirtschaft. „Wir setzen uns für gleiche Rahmenbedingungen für alle Anbieter audio-visueller Inhalte ein und stehen deshalb hinter den Zielen von ICOMP“, betont Albert.

Fragen der Marktdominanz werden dringlicher

Als branchenübergreifende Initiative heißt ICOMP eines der wichtigsten deutschen Medienunternehmen in ihren Reihen willkommen. Christoph Waitz, Sprecher von ICOMP Deutschland, sieht den Beitritt als Zeichen dafür, dass immer mehr Unternehmen die aktuellen Entwicklungen im Online-Markt kritisch beobachten: „Fragen von Marktdominanz und Transparenz im Internet werden immer dringlicher. Das zeigen auch die zahlreichen kartellrechtlichen Untersuchungen, die momentan, unter anderem in Brüssel, gegen Google laufen.“

Neue ICOMP-Studie von Prof. Dr. Miriam Meckel

Auch die Vielfalt der deutschen Medienlandschaft und die gesellschaftliche Informationsversorgung leiden unter uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen im Bereich der digitalen Medien. Aus diesem Grund hat Prof. Dr. Miriam Meckel vom Institut für Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen im Auftrag von ICOMP in einer Studie die medienpolitischen Herausforderungen der digitalen Medienlandschaft analysiert. „Wir freuen uns, die Ergebnisse der Studie Ende September vorzustellen und gemeinsam mit unserem neuen Mitglied und allen Interessierten zu diskutieren“, verkündet Waitz.

 

Über die ProSiebenSat.1 Group

Die ProSiebenSat.1 Group wurde im Jahr 2000 als größtes Fernsehunternehmen in Deutschland gegründet. Heute zählt das Unternehmen mit 29 TV-Sendern und einer Reichweite von über 62 Mio TV-Haushalten zu den führenden Medienkonzernen Europas. ProSiebenSat.1 ist in zehn europäischen Ländern tätig und unterhält darüber hinaus weltweit Kooperationen im Bereich Programmentwicklung und -produktion. Fernsehen ist das Kerngeschäft des Unternehmens. Hier ist es mit seinen erfolgreichen Sender- und Programm-Marken, den reichweitenstarken digitalen Plattformen und der breiten Zielgruppenabdeckung der führende Bewegtbildvermarkter. Das Portfolio erstreckt sich von den TV-Sendern SAT.1, ProSieben, kabel eins und sixx über die ProSiebenSat.1 Networld bis hin zur Online-Videothek maxdome, digitalen Pay-TV-Angeboten und mobilen Services. Auch in internationalen Märkten wie Schweden (Kanal 5, Kanal 9) oder Norwegen (TV Norge, MAX, FEM, VOX) besetzt das Unternehmen mit seinen Free-TV-Sendern starke Positionen im Wettbewerb und diversifiziert seine Geschäftstätigkeit in verwandte Medienbereiche wie Online oder Radio. Der Hauptsitz befindet sich in Unterföhring bei München. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist börsennotiert und beschäftigt über 4.000 Mitarbeiter.

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Über ICOMP
ICOMP – die Initiative für einen wettbewerbsfähigen Onlinemarkt – ist eine branchenübergreifende Initiative für Organisationen und Unternehmen, die in der Internetwirtschaft tätig sind. ICOMP hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unterstützung für die grundlegenden Prinzipien eines gesunden Onlinemarktes zu gewinnen: Wettbewerb, Transparenz, Datenschutz und die Anerkennung sowie der Schutz geistigen Eigentums. Darüber hinaus unterstützt ICOMP den Einsatz bewährter Standards und Best Practices um Kreativität, Innovationen, Sicherheit und Vertrauen im Online-Bereich zu fördern. ICOMP hat über 20 Mitglieder, hinzu kommen mehr als doppelt so viele Unterzeichner der ICOMP Prinzipien. Darunter sind Unternehmen und Wirtschaftsverbände aus 16 Ländern. ICOMP finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und wird von Microsoft gefördert. Burson-Marsteller fungiert als Sekretariat der Initiative. Lord Alan Watson ist ICOMPs erster Vorsitzender.

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