Archive for the ‘Rechtliche Schritte’ Category

Googles Vorschläge: zu spät, zu wenig?

Thursday, April 25th, 2013

Wir sind froh, dass die wochenlangen Spekulationen nun vorbei sind und die Europäische Kommission nun die so genannte „market test notice“, also die Aufforderung zur Stellungnahme, veröffentlicht hat. Wir werden die von Google eingereichten Zugeständnisse prüfen und konstruktives Feedback geben. Wir begrüßen diese Möglichkeit, denn es ist aus unserer Sicht entscheidend, dass der Markttest detailliert und mit großer Sorgfalt durchgeführt wird.

Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Beschwerdeführer und andere interessierte Parteien die Möglichkeit erhalten, Googles Vorschläge zu überprüfen. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, ihre Einschätzungen darzulegen und Nachweise zu liefern, die zeigen, wie sich die Zugeständnisse in der Praxis umsetzen lassen. Google hatte bereits Zeit seine Vorschläge zu testen und zu prüfen, wie sie das Click-Verhalten der User beeinflussen. Beschwerdeführer und andere interessierte Parteien verfügen über eine breite Expertise, daher sind ihre Stellungnahmen von großer Bedeutung. Sie benötigen jedoch genug Zeit und umfassende Informationen, um die Vorschläge im Detail analysieren zu können.

Googles Vorschläge müssen

  • klare Prinzipien beinhalten, die Benachteiligungen dauerhaft verhindern,
  • Maßnahmen umfassen, die einen fairen Wettbewerb wiederherstellen sowie
  • die Durchsetzung und Einhaltung aller Regelungen sicherstellen.

Werden diese Punkte nicht gewährleistet, kann man schwerlich von einer zufriedenstellenden Lösung sprechen. Kommissar Almunia hat selbst gesagt, dass das Hauptziel der Untersuchung ist, den Wettbewerb in den Märkten wiederherzustellen, die durch Googles dominante Stellung und deren Missbrauch geschädigt wurden.

Wir werden die Inhalte der Vorschläge weiter kommentieren, sobald wir die Gelegenheit haben die Details näher zu analysieren. Es steht jedoch bereits jetzt fest, dass eine deutlichere Kennzeichnung („labelling“) nicht ausreichen wird, um die vorgebrachten Probleme im Bereich Wettbewerb zu lösen. Google sollte beim Suchranking für alle Webseiten die gleichen Regeln anwenden. Dies sollte auch die Google-eigenen vertikalen Suchdienste einschließen, die momentan innerhalb der Suchergebnisse bevorzugt werden und ganz oder sehr weit oben in den Ergebnislisten erscheinen.

Googles Vorschläge werden sich in gründlichem Markttest beweisen müssen

Friday, April 12th, 2013

Dass Google der EU-Kommission abschließende Vorschläge für Zugeständnisse im laufenden Kartellverfahren unterbreitet hat, ist eine gute Nachricht. Damit erkennt Google an, dass es sein Geschäftsgebaren dringend ändern muss, um den Wettbewerb im Online-Markt wiederherzustellen. Gleichzeitig bleiben auch nach diesem Vorschlag viele Fragezeichen. In jedem Fall müssen die Beschwerdeführer und interessierte Dritte die Gelegenheit bekommen, die Vorschläge zu prüfen und ihre Einschätzung abzugeben. Dies wird ein entscheidender Punkt im Verfahren sein.  Es ist jetzt unbedingt wichtig, dass der Markttest ernsthaft, umfassend und gründlich durchgeführt wird und nicht zur Pflichtübung gerät.

Wettbewerbskommissar Almunia braucht alle Unterstützung für sein Ziel, Wettbewerb in den durch Googles Dominanz und Machtmissbrauch de facto zerstörten Märkten wiedereinzuführen. Dabei müssen vor allem die betroffenen Parteien wie z.B. die Beschwerdeführer in jedwede finale Entscheidung mit einbezogen werden. Sie besitzen nicht zuletzt die nötige Expertise in der jeweiligen Branche, die so kaum zu finden ist.

Ein robuster Markttest ist eine einmalige Chance für wirklich wirksame und nachhaltige Abhilfemaßnahmen, die genutzt werden muss. Im Vorfeld hatten zahlreiche Beschwerdeführer die Befürchtung geäußert, dass eine Einigung mit Google unzureichend ausfallen könnte und somit die Wiederherstellung eines gesunden Wettbewerbs im Suchmaschinen- und Onlinewerbungsmarkt misslingen könnte.

Neben diesen Anforderungen müssen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung auch aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel in der mobilen Suche in den Prozess einbezogen werden. Neben den vier Problembereichen, die EU-Wettbewerbskommissar Almunia identifiziert hatte (Suchmanipulation, Content Scraping [unautorisierte Nutzung von Inhalten Dritter], Exklusivitätsklauseln in Werbeverträgen, eingeschränkte Datenmobilität), gibt es zahlreiche weitere, die ebenfalls schleunigst angegangen werden müssen.

Auch nach einem Markttest ist jedes Ergebnis, das Googles Suchmanipulationen nicht stoppt, ein Scheitern.

Außerdem besteht ICOMP darauf, dass jede Einigung als Resultat eines Markttest konkret, vollstreck- und einklagbar sein muss. Dies ist vor allem deswegen notwendig, weil Google in der Vergangenheit oftmals wenig guten Willen und Verlässlichkeit in Bezug auf informelle Zusagen gegenüber Behörden an den Tag gelegt hat.

Angesichts der beträchtlichen Zeit- und Steuerressourcen, die in dieses langwierige Verfahren geflossen sind, wird der Kommissar gut daran tun, in umfassender Transparenz die Ergebnisse des Verfahrens zu veröffentlichen sowie auch seine Einschätzung, inwiefern Google seine marktbeherrschende Dominanz im Such- und Onlinewerbungsmarkt missbraucht hat.

Datenschutz-Task Force: Länder ergreifen Maßnahmen gegen Google

Thursday, April 4th, 2013

Im Fall der Datenschutzbestimmungen von Google, die gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) nun bekannt gegeben, dass sechs europäische Länder hierzu eine Task Force gebildet haben, um entsprechende Maßnahmen und Sanktionen einzuleiten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die CNIL im Auftrag der Art. 29-Datenschutzgruppe, dem obersten Gremium der europäischen Datenschutzbehörden, Untersuchungen durchgeführt und unter anderem einen umfassenden Fragebogen an Google versandt, um zu klären, inwieweit die Datenschutzerklärung die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt.

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Dabei hat sich Google wiederholt äußerst unkooperativ gezeigt und antwortete etwa nur „unvollständig oder vage“. Auf einen Brief der Datenschützer mit konkreten Problem- und Änderungsbereichen vom Oktober 2012 reagierte Google nicht. Im Februar 2013 erklärten die Datenschützer endgültig, dass Google „keine konkreten und effektiven“ Vorschläge gemacht habe, die die Ergebnisse der EU-weiten Untersuchungen aufgreifen und dass nun „mögliche repressive Maßnahmen koordiniert und noch vor dem Sommer umgesetzt“ werden sollen.

Die Mitglieder der Task Force – Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien und den Niederlanden – haben daher nun entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und -verfahren Maßnahmen eingeleitet. Deutschland wird in dem Gremium vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vertreten. Prof. Caspar hat bereits „eine Kontrolle der derzeitigen Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten“ angekündigt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Jahresbericht 2012 des Berliner Datenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix, der am 26. März veröffentlicht wurde. Dieser Bericht widmet Googles Datenschutzbestimmungen ein komplettes Kapitel und zeigt die Probleme im Einzelnen auf: die Möglichkeit zur Bildung von Nutzerprofilen, die mangelnde Information der Nutzer, welche ihrer Daten wie erhoben, verwendet und verwertet werden, die leichte De-Pseudonymisierung von Daten sowie den Mangel einer Opt-out-Möglichkeit zur Verarbeitung der eigenen Daten. Dies widerspricht klar europäischem Datenschutzrecht.

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Auch ICOMP – Die Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt wird weiterhin mit seinen Mitgliedern sowie mit anderen betroffenen Akteuren und den Medien in ganz Europa einen Dialog über Online-Datenschutz führen. Die Initiative erwartet, dass Google die Untersuchungen endlich ernst nimmt und mit den Mitgliedern der Task Force kooperiert – für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Hierzu ICOMP Director Auke Haagsma: „Als ICOMP Director habe ich mit Rechtsexperten, Vertretern von Regulierungsbehörden und Medien sowie anderen betroffenen Organisationen persönliche Gespräche darüber geführt, wie man eine ausgewogene Lösung beim Datenschutz vor allem im Internet erreichen kann. Ein Punkt kam in all diesen Gesprächen auf: die Menschen wollen, dass Unternehmen, denen sie sensible persönliche Daten anvertrauen, diese Daten mit größter Sorgfalt behandeln und zu jeder Zeit den Schutz der Daten gewährleisten. Googles Einstellung gegenüber dem europäischen Datenschutzrecht stehen im deutlichen Widerspruch zu dieser absolut nachvollziehbaren Erwartung.

Der vor kurzem veröffentlichte Datenschutzbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestätigt diese Sichtweise ebenfalls: Die Kombination personenbezogener Daten und die daraus resultierende produktübergreifende Profilbildung führen zu neuen Risiken für die Privatsphäre der Verbraucher in einem bislang unbekannten Ausmaß. Hier muss Google zwingend Verbesserungen vornehmen, damit die persönlichen Daten der Verbraucher geschützt bleiben.

Leider hat Google bislang solche Verbesserungen abgelehnt. Die Privatsphäre der Nutzer der verschiedenen Google-Dienste ist gefährdet. Dies hat sechs europäische Datenschutzbehörden, auch aus Deutschland, dazu gebracht, Sanktionen vorzubereiten, die Google letzten Endes dazu bringen sollen die Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten.  ICOMP bedauert, dass Google ohne solche Maßnahmen offenbar nicht bereit ist die Rechte der Europäische Bürger zu respektieren.“

Google-Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission: Einigung möglich, wirksame Maßnahmen nötig

Monday, March 11th, 2013

Google hat im Verfahren der EU-Kommission wegen seiner möglicherweise wettbewerbswidrigen Praktiken Vorschläge eingereicht, wie die Probleme, die aus dem 90%igen Marktanteil und der Dominanz des Internetriesen in den Märkten für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung entstehen, angegangen werden können. Dass Google so anerkannt hat, dass Veränderungen nötig sind, ist eine gute Nachricht für ICOMP und seine Mitglieder aus allen Bereichen des Online-Marktes. Damit hat Google einen ersten Schritt zu einer praktikablen Einigung gemacht, die einen gesunden Wettbewerb im Online-Markt wiederherstellt. Wir begrüßen diese Entwicklung.

Während der kommenden Markttest- und Umsetzungsphasen wird ICOMP gerne mit allen Parteien zusammenarbeiten. Gemeinsam muss sichergestellt werden, dass der neu gewonnene Schwung, der nun durch Googles Vorschläge in die Debatte gekommen ist, nicht wieder verloren geht. Die Untersuchung der Europäischen Kommission muss – mit Unterstützung von Google – zu einer tragfähigen Einigung führen, die Kreativität, Investitionen und Wachstum im Online-Markt fördert. Dieses Ziel kann nur durch das verbindliche Festlegen von konkreten Mindestverpflichtungen in der Einigung erreicht werden.

EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat bereits öffentlich gesagt, dass er von einer Dominanz Googles ausgeht: „[Es ist] meine Überzeugung, dass sie Traffic zu ihren eigenen Diensten umleiten“ (Quelle: Financial Times 10.01.2013). Darüber hinaus hat er wiederholt ausgeführt, dass seine Untersuchung nicht nur wettbewerbsfeindlichem Verhalten einen Riegel vorschieben, sondern aktiv und schnell den Wettbewerb im Online-Markt wiederherstellen soll.

Konkret hatte Almunia im Mai 2012 im Hinblick auf das Vorgehen und Verhalten von Google vier Problembereiche genannt. Vor diesem Hintergrund ist ICOMP der Ansicht, dass eine ausgewogene Einigung in jedem Fall die folgenden zentralen Aspekte enthalten muss, um den Wettbewerb wirksam und nachhaltig wiederherzustellen:

Manipulation von Suchergebnissen

Almunia sagt dazu: „Google stellt Links zu seinen eigenen vertikalen Suchangeboten anders dar als die Links von Wettbewerbern. Wir befürchten, dass das zu einer Bevorzugung gegenüber Angeboten von Wettbewerbern führen kann, die dadurch geschädigt werden können.“

Im Interesse eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markts fordern wir, dass Google:

  • eine Strategie umsetzt, bei der faire und unvoreingenommene Kriterien angewendet werden, wenn es um die Platzierung und Darstellung aller Suchergebnisse geht – einschließlich Links auf und Inhalte von Google-Produkten und -Diensten. Damit wäre es Google untersagt, Konkurrenten auf hintere Plätze zu verweisen beziehungsweise seine eigenen Produkte bei der Platzierung und Darstellung aller Suchergebnisse zu bevorzugen. Dies schließt ausdrücklich sowohl gesponsorte als auch natürliche Suchergebnisse ein.
  • sich verpflichtet, die vertikalen Suchangebote von Wettbewerbern nicht willkürlich mit einem sogenannten Search Penalty abzustrafen. Das bedeutet, dass Google bei Zurückstufungen im Ergebnisranking transparent machen muss, warum ein Treffer auf einen niedrigeren Rang verwiesen wird. Außerdem muss es eine einfache und unkomplizierte Beschwerdemöglichkeit geben. Bei Bedarf muss schnell Abhilfe möglich sein.
  • seine Praxis der Verbrauchertäuschung bei der Platzierung oder Darstellung von Suchergebnissen umgehend zu unterbinden.

Content Scraping

Content Scraping ist die unautorisierte Nutzung von Inhalten Dritter. Dabei wird der Inhalt von Webseiten ohne Erlaubnis und Kenntnis ihrer Betreiber automatisiert durchkämmt und Inhalte zum Zweck der Weiterverarbeitung ausgelesen.

Almunia sagt dazu: „[Durch das unautorisierte Nutzen von Inhalten Dritter] bemächtigt Google sich der Gewinne aus den Investitionen seiner Wettbewerber. Wir haben die Sorge, dass dadurch für die Konkurrenten Anreize entfallen in Original-Content zu investieren.“

Im Interesse eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markts fordern wir, dass Google:

  • aufhört, mit seiner marktbeherrschenden Stellung in der Onlinesuche andere Seiten de facto dazu zu zwingen, ihre Inhalte für Google-Produkte zur Verfügung zu stellen.
  • zusichert, Inhalte weder ohne ausdrückliche Erlaubnis zu nutzen noch ein Verbot durch andere Methoden zu umgehen.
  • sich mit den Rechteinhabern in Verbindung setzt, um sie für die unautorisierte Nutzung ihrer Inhalte nachträglich zu entschädigen.

Exklusive Vereinbarungen

Almunia sagt dazu: „[Googles Absprachen] führen zu de facto exklusiven Vereinbarungen, indem sie [von Dritten] verlangen, den gesamten oder den Großteil ihres Bedarfs an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken. Dadurch werden konkurrierende Anbieter von Vermittlungsdiensten für Suchmaschinenwerbung vom Markt ausgeschlossen.“

Im Interesse eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markts fordern wir, dass Google:

  • sich dazu verpflichtet, bei Werbeverträgen in der Onlinesuche keine Exklusivitätsklauseln über seine eigenen Such- oder verwandten Dienste einzubauen. Dieses Verbot sollte sich auf alle Plattformen für Suchmaschinenwerbung erstrecken (Desktop und Mobil).
  • Daten lizenziert, die es im Rahmen dieser exklusiven Vereinbarungen erhalten hat oder in Zukunft erhalten wird.

Interoperabilitätsbeschränkungen

Almunia sagt dazu: „[Googles Beschränkungen] halten [Software-Entwickler] davon ab, Tools anzubieten, die die nahtlose Übertragung von Suchanzeigenkampagnen zwischen AdWords und anderen Plattformen für Suchmaschinenwerbung ermöglichen.“

Um einen funktionierenden und wettbewerbsfähigen Online-Markt zu erhalten fordern wir, dass Google:

  • die vollständige Interoperabilität und Übertragbarkeit von Anzeigenkampagnen zwischen AdWords und den Online-Werbeplattformen der Wettbewerber ermöglicht.
  • offene und dokumentierte Programmierschnittstellen (APIs) für AdWords und alle vergleichbaren Tools einführt, damit Software-Lieferanten Instrumente für den einfachen plattformübergreifenden Transfer von Anzeigenkampagnen für Suchmaschinen entwickeln können.
  • sich dazu verpflichtet, unabhängige Anbieter von Such-Services nicht zu diskriminieren und seine eigenen Produkte und Dienste im Bereich Werbung nicht zu bevorzugen.
  • für die Umsetzung dieser Ziele Verpflichtungserklärungen eingeht, die im Gegensatz zu der der US Federal Trade Commission weltweit wirksam werden.

ICOMP begrüßt, dass Google Vorschläge zur Beseitigung seiner wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen unterbreitet hat. ICOMP unterstützt auch weiterhin das Ziel der EU-Kommission, eine Einigung zu erzielen, denn dies wäre der schnellste Weg, einen echten, gleichberechtigten Wettbewerb und somit optimale Bedingungen für die europäischen Unternehmen und Verbraucher herzustellen.

Bei alledem geht es nicht um kurzfristige Gewinne oder politische Siege – immerhin sind hier die realen Existenzen von 22 Beschwerdeführern bedroht und unzählige Verbraucher und Unternehmen betroffen. Deswegen muss es um verpflichtende, wirksame Gegenmaßnahmen gehen, die den Schaden wieder gut machen, denn Googles Verhalten hatte nachweisbar gravierende Auswirkungen. Die Vorschläge, die Google jetzt eingereicht hat, sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer wirksamen Entschädigung. ICOMP ist gerne bereit, gemeinsam mit allen Beteiligten daran zu arbeiten, dass diese Gelegenheit nicht vertan wird.

Mit freundlichen Grüßen

ICOMP-Sekretariat

ICOMP – Was ist für eine erfolgreiche Einigung notwendig?

Friday, February 1st, 2013

„Damit die Einigung erfolgreich sein kann, müssen konkrete Maßnahmen benannt werden, die den Wettbewerb wiederherstellen und für alle Akteure faire und gleichberechtigte Spielregeln schaffen.“

„Jegliche Einigung muss unbedingt beinhalten, dass Google über einen dominierenden Marktanteil verfügt und europäischen Unternehmen durch wettbewerbswidriges Verhalten Schaden zugefügt hat.“

David Wood, ICOMP Legal Counsel

ICOMP begrüßt, dass Google endlich Maßnahmen vorgeschlagen hat, um seinen dominierenden Marktanteil von über 90% auf dem Suchmaschinen- und Werbemarkt in Europa zu thematisieren. Trotzdem stellen wir fest, dass dies nur der erste Schritt sein kann: Angesichts Googles bisheriger Haltung zu sowohl freiwilligen als auch verpflichtenden Maßnahmen muss sicherstellt werden, dass Googles Vorschläge wirklich effektiv und auch transparent sind und ihre Einhaltung gewährleistet wird.

Mehr als 20 Organisationen und Unternehmen aus allen Bereichen der Online-Wirtschaft haben formell Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht. ICOMP und einige Mitglieder der Initiative gehören zur Gruppe der formalen Beschwerdeführer. Alle Beteiligten freuen sich darauf, der EU-Kommission bei der Beurteilung von Googles vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen zur Seite zu stehen, sobald diese veröffentlicht werden. Damit eine Einigung auf Basis von Googles Vorschlägen tatsächlich als Erfolg gewertet werden kann, müssen jedoch einige entscheidende Kriterien erfüllt werden.

Bereits im Mai 2012 umriss Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vier zentrale Problembereiche in Googles Geschäftsgebaren. Diese Bereiche muss Google unbedingt ausführlich und vollständig mit seinen Vorschlägen adressieren und letztere vor allem auch durch transparente und verlässlich umsetzbare Maßnahmen untermauern.

Darüber hinaus hat Wettbewerbskommissar Almunia bereits öffentlich geäußert, dass er von einer Dominanz Googles ausgeht und dass es „meine Überzeugung ist, dass sie Traffic zu ihren eigenen Diensten umleiten“ (Quelle: Financial Times 10.01.2013). In einer möglichen Einigung muss Google demnach den Vorwurf der Dominanz akzeptieren und anerkennen, dass sein dominantes und wettbewerbswidriges Geschäftsverhalten andere europäische Unternehmen geschädigt hat.

Almunia hat ebenfalls bei mehreren Gelegenheiten angemerkt, dass nicht nur das Unterbinden wettbewerbswidrigen Verhaltens sondern die schnellstmögliche Wiederherstellung eines effektiven Wettbewerbs sein wichtigstes Ziel ist. Eine Einigung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn konkrete Maßnahmen den Wettbewerb wiederherstellen und anderen Unternehmen ermöglichen, in den zentralen Bereichen Suche und Suchmaschinenwerbung mit Google unter fairen und gleichberechtigten Bedingungen zu konkurrieren.

Dieser Punkt ist entscheidend, nicht nur um den derzeitigen widerrechtlichen Praktiken zu begegnen, sondern um ebenfalls sicherzustellen, dass Google keinen Profit aus bisherigem illegalem Verhalten schlägt.

Verstöße gegen Wettbewerbsrecht: Google verhandelt mit EU Kommission über Zugeständnisse

Wednesday, July 25th, 2012

Google hat gegenüber der Kommission eingestanden, dass seine überwältigende Marktmacht viele Unternehmen im Online-Markt geschädigt hat und kartellrechtliche Probleme bestehen. ICOMP begrüßt die Fortsetzung des intensiven Dialogs mit der Kommission, damit die bestehenden Problemfelder im Computer-basierten und mobilen Bereich gelöst werden können.

Kommentar von David Wood, ICOMP Legal Counsel

“Google hat gegenüber der Kommission die definierten Problemfelder akzeptiert und damit vor allem das Problem der überwältigenden Marktmacht und des wettbewerbsschädigenden Verhaltens bei der Online-Suche am Computer und auf mobilen Endgeräten anerkannt. Wir werden sehen, ob Google diese Probleme, die in den vergangenen Jahren nicht nur von der Kommission sondern von zahlreichen Unternehmen vorgebracht wurden, tatsächlich ernsthaft angehen wird.

Für die weitere Diskussion ist nun entscheidend, dass Regelungen getroffen werden, die vor allem die bisherige Manipulation der Suchergebnisse beenden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Kommission nur Maßnahmen akzeptieren wird, die dies sicherstellen und nicht umgangen werden können, damit zukünftig Unternehmen, Verbraucher und die europäischen Wirtschaft von der Entwicklung des Internets profitieren.“

Da Google öffentliche Untersuchungen in der Vergangenheit bereits mehrfach bewusst behindert oder ignoriert hat, werden viele Unternehmen die bevorstehenden Diskussionen genau verfolgen.

Für das weitere Verfahren ist entscheidend, dass betroffene Unternehmen und weitere externe Akteure die Möglichkeit haben, die diskutierten Maßnahmen intensiv zu prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der durch Googles wettbewerbswidriges Verhalten entstandene Schaden tatsächlich vollständig behoben werden kann. Die Untersuchung der Kommission ist bereits weit fortgeschritten und ein Scheitern zu diesem Zeitpunkt hätte schwerwiegende Folgen für Wettbewerb, Innovation und Verbraucher in Europa.“

Googles Geschäftsgebaren wird nicht nur in Europa untersucht, sondern steht auch international auf dem Prüfstand. Gegenwärtig laufen beispielsweise Untersuchungen in den USA, Südkorea, Australien, Brasilien, Argentinien und Indien. In allen Fällen ist es im Sinne der Verbraucher und des freien Wettbewerbs, dass es zu einem schnellen Ende der missbräuchlichen Geschäftspraktiken von Google kommt und dass sich diese nicht wiederholen.

Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsschädigenden Praktiken im Online-Markt zukünftig einen Riegel vorzuschieben und ein vielfältiges und für alle zugängliches Internet dauerhaft zu bewahren.

Google erkennt Kritikpunkte der EU-Kommission bei Online-Suche an und schlägt Maßnahmen vor

Monday, July 2nd, 2012

ICOMP begrüßt Googles Einsicht darüber, dass aufgrund der Marktdominanz und des wettbewerbs- und innovationsfeindlichen Verhaltens des Suchmaschinenbetreibers zahlreiche Onlineunternehmen und Verbraucher geschädigt wurden.

Kommentar von David Wood, ICOMP Legal Council:

“Die Einsicht, dass die von der EU-Kommission gegebenen Rahmenbedingungen korrekt sind, kommt zwar spät – aber in Kombination mit Googles Vorschlägen, die identifizierten Problembereiche anzugehen, stellt sie einen sehr wichtigen Schritt dar. Google erkennt damit an, dass es den Suchmaschinenmarkt dominiert und sich wettbewerbswidrig verhalten hat. Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass Googles Vorschläge tatsächlich die Manipulation und Diskriminierung der Suchergebnisse beenden. Angesichts eines Marktanteils von 94% bei der europäischen Online-Suche muss durch die Zugeständnisse des Unternehmens sichergestellt werden, dass Unternehmen, Verbraucher und die europäischen Wirtschaft von der zukünftigen Entwicklung des Online-Marktes profitieren.

Bisher hat sich Google bei offiziellen Untersuchungen nicht besonders kooperativ gezeigt, darum geht ICOMP davon aus, dass es sich diesmal um ein ernstgemeintes Angebot handelt.

In den vergangenen Jahren sind hunderte von Unternehmen benachteiligt worden. Viele von Ihnen  haben zum Ausdruck gebracht, dass das Verhalten des Suchmaschinenbetreibers gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt – zum Nachteil von Wirtschaft und Verbrauchern.

Es ist entscheidend, dass die Europäische Kommission Googles Zugeständnisse genauestens überprüft und hierbei die leidtragenden Unternehmen mit einbezieht. Nur so kann sichergestellt werden, dass die angebotenen Gegenmaßnahmen die Situation im Online-Markt entschärfen und ein erneuerter Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht verhindert wird.“

Weltweit überprüfen Regulierer Googles Geschäftspraktiken. Es laufen derzeit Untersuchungen in den USA, Südkorea, Australien, Brasilien, Argentinien und Indien. In allen Fällen hoffen Verbraucher und Unternehmen darauf, dass das Gleichgewicht im Online-Markt wiederhergestellt wird und Google seine Marktmacht nicht länger ausnutzen kann.

Das heutige Schuldeingeständnis ist ein wichtiger Schritt, um zukünftig die Vielfalt und Unabhängigkeit des Internets zu bewahren.

Europäische Kommission drängt auf Zugeständnisse von Google

Monday, May 21st, 2012

ICOMP begrüßt die Nachricht, dass die Europäische Kommission Google dazu aufruft innerhalb der nächsten Woche Vorschläge zu machen, wie mögliche wettbewerbswidrige  Praktiken des Unternehmens zu vermeiden sind. Dies ist das erste Ergebnis einer Untersuchung der Kommission auf Basis von umfangreich dokumentierten Verstößen des Internet-Riesen gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Google wurde mit einer Reihe von ernstzunehmenden und komplexen Beschwerden von Organisationen aus allen Bereichen der Wirtschaft konfrontiert. Hierzu gehören unter anderem der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Ciao!, eJustice.fr, Foundem, Microsoft, Twenga, Hot Maps, Expedia und TripAdvisor.

Kommentar von David Wood, ICOMP Legal Counsel:

“Prinzipiell ist die Nachricht zu begrüßen, dass Google nun Gegenmaßnahmen vorschlagen muss, um Abhilfe zu schaffen. Diese Aufforderung bedeutet, dass die Kommission festgestellt hat, dass Googles Geschäftsgebaren einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche darstellt.

Seit mehreren Jahren äußern wir unsere Besorgnis darüber, dass Googles Verhalten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Googles Geschäftspraktiken haben erheblichen Schaden bei verschiedenen Unternehmen des Onlinemarktes verursacht und dabei  Innovation, Wettbewerb und Wachstum geschwächt. Hierdurch sind massive Nachteile für Verbraucher und die europäische Wirtschaft entstanden.

Es ist unerlässlich, dass jegliche Form von Einigung auch Maßnahmen beinhaltet, die den Schaden, der bei europäischen Unternehmen und Verbrauchern entstanden ist, beseitigen und die belastbar genug sind, damit sich diese wettbewerbs- und verbraucherschädlichen Praktiken nicht wiederholen. Wir vertrauen darauf, dass dies der Fall ist und ein wettbewerbsfähiger Onlinemarkt wiederhergestellt wird.“

Sollte eine Einigung für Google keine klaren Beschränkungen vorgeben, so ist davon auszugehen, dass Google seine marktbeherrschende Position von 94 Prozent bei der Online-Suche weiterhin ausnutzt. Dadurch wären ernsthafte Konsequenzen für Wettbewerb und Innovationen im Onlinemarkt, sowie die Wahlmöglichkeiten von Verbrauchern zu erwarten.

Google hat bereits einige Male offizielle Untersuchungen unterlaufen und beteiligte Dritte haben schlechte Erfahrungen gemacht, nachdem die Verhandlungen aufgenommen wurden. Die Beschwerdeführer und andere Betroffene werden weiterhin darauf drängen, dass ihre Bedenken berücksichtigt werden.

Weltweit müssen die Regulierer, die Googles Geschäftsgebaren prüfen, die Verhandlung und die Inhalte einer möglichen Einigung genau verfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass ausreichende Maßnahmen implementiert werden, um einen gesunden Wettbewerb im Onlinemarkt weiter zu gewährleisten.

 

WILLKOMMEN

Wednesday, March 10th, 2010

Herzlich willkommen bei ICOMP Voices, dem ICOMP Blog.

Mit diesem Blog möchten wir ein Diskussionsforum über das Internet schaffen – über seine Evolution und wie es unser Leben sowohl in privater als auch beruflicher Hinsicht beeinflusst. Wir möchten nicht nur unsere eigenen Gedanken und Meinungen einbringen, sondern Unternehmen und Einzelpersonen herzlich dazu einladen, ihren Erfahrungsschatz mit uns zu teilen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Maßnahmen gelegt werden, mit denen gewährleistet werden kann, dass das Internet ein sicherer, wettbewerbsfähiger und transparenter Raum bleibt, in dem sich auch zukünftige Generationen von Innovationstreibern und Unternehmern entfalten können.

Wir werden aber auch einen Blick auf die „Nachrichten hinter den Nachrichten” werfen: von den Auswirkungen Lord Carters Digital Britain Report auf Unternehmen und Konsumenten bis hin zu den Konsequenzen von Marktbeherrschung auf das Internet und welcher Schaden daraus für Auswahl und Innovation entstehen kann. Zögern Sie nicht, die eingehenden Beiträge zu kommentieren und uns Ihr Feedback zu geben. Ob Sie Akademiker, Regierungsvertreter, Statistiker, Forscher oder Analyst sind: Wir freuen uns auf alle themenrelevanten Beiträge, die Sie mit uns teilen möchten.

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Falls Sie sich von einer Diskussion angesprochen fühlen und sich ICOMP anschließen möchten, gehen Sie einfach den ersten Schritt, indem Sie die Liste mit unseren Leitlinien unterzeichnen.

Mit besten Grüßen
David Wood, ICOMP Legal Counsel